Gewaltiges Schneebrett

Lawine auf Schmittenhöhe: 44-Jähriger beteuert Unschuld

Veröffentlicht: 23. August 2023 09:43 Uhr
Nachdem ein Vater-Sohn-Duo Anfang Februar bei Lawinenwarnstufe 4 ein gewaltiges Schneebrett auf der Schmittenhöhe ausgelöst hatte, muss sich heute ein 44-jähriger Wiener in Salzburg vor Gericht verantworten.
SALZBURG24 (mem)

Ein Lawinenabgang auf der Schmittenhöhe in Zell am See (Pinzgau) am 3. Februar 2023 hat am Mittwoch zu einem Prozess am Bezirksgericht Zell am See gegen einen Mann aus Wien wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit geführt. Der damals 44-Jährige soll mit seinem 13-jährigen Sohn mit Skiern bei großer Lawinengefahr (Warnstufe vier der fünfstufigen Skala) im freien Gelände in einen ungesicherten Hang eingefahren sein und die Lawine ausgelöst haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

Skifahrer können sich vor Lawine retten

Das Schneebrett, das um 13.00 Uhr abging, war rund 800 Meter lang und 300 Meter breit. Den beiden Skifahrern gelang es noch, rechtzeitig aus dem Hang herauszufahren. Sie wurden von den Schneemassen nicht mitgerissen. Mitglieder der Pisten- und Bergrettung brachten die beiden Wiener aus dem Schmittengraben zurück auf die Piste. Auch die Alpinpolizei und der Polizeihubschrauber "Libelle Salzburg" waren im Einsatz.

Wiener in Zell am See vor Gericht

Vater und Sohn blieben unverletzt. Bei der Identitätsfeststellung zeigte sich der Urlauber laut Polizei allerdings sehr uneinsichtig in Hinblick auf die alpinen Gefahren und spielte die Situation herunter. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft ihm nun vor, er habe sich rücksichtslos verhalten und dadurch auch das Leben seines (strafunmündigen, Anm.) Sohnes und von anderen Personen - wie etwa der Einsatzkräfte - gefährdet.

Doch der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe die Lawine nicht ausgelöst. Es habe in dem Bereich, in dem er mit seinem Sohn abgefahren sei, keine Lawinenwarnstufe vier geherrscht. "Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf den 16. Oktober, 10.00 Uhr, zur Befragung von Zeugen vertagt", erklärte der Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger.

(Quelle: apa)

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