In ungesicherten Hang gefahren

Lawine auf Schmittenhöhe ausgelöst: Skifahrer verurteilt

Veröffentlicht: 16. Oktober 2023 15:18 Uhr
Weil er eine Lawine auf der Schmittenhöhe ausgelöst haben soll, wurde ein 44-Jähriger heute vom Bezirksgericht Zell am See zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich rücksichtslos verhalten und so das Leben anderer gefährdet zu haben.
SALZBURG24 (alb)

Am Bezirksgericht Zell am See (Pinzgau) ist am Montag ein Wiener wegen grob fahrlässiger Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Der Mann soll am 3. Februar 2023 im Skigebiet Schmittenhöhe bei großer Lawinengefahr mit seinem Sohn mit den Skiern in einen ungesicherten Hang eingefahren sein und eine Lawine ausgelöst haben. Er leugnete das bis zuletzt und legte volle Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

800 Meter langes Schneebrett geht auf Schmittenhöhe nieder

Der Unfall passierte im freien Gelände. Damals herrschte Lawinenwarnstufe vier ("groß") auf der fünfteiligen Skala. Das Schneebrett war rund 800 Meter lang und 300 Meter breit. Dem damals 44-Jährigen und seinem 13-jährigen Sohn gelang es, noch rechtzeitig aus dem Hang herauszufahren. Sie wurden von den Schneemassen nicht mitgerissen und blieben unverletzt. Mitglieder der Pisten- und Bergrettung brachten die beiden Wiener aus einem Graben zurück auf die Piste.

44-Jähriger laut Polizei uneinsichtig

Bei der Identitätsfeststellung zeigte sich der Urlauber laut Polizei allerdings sehr uneinsichtig in Hinblick auf die alpinen Gefahren und spielte die Situation herunter. Die Staatsanwaltschaft Salzburg warf ihm nun vor, er habe sich rücksichtslos verhalten und dadurch auch das Leben seines (strafunmündigen, Anm.) Sohnes und von anderen Personen - wie etwa der Einsatzkräfte - gefährdet.

Zum Prozessauftakt am 23. August bekannte sich der Mann jedoch als nicht schuldig - und hielt daran auch heute fest. Er sagte vor Gericht, er habe die Lawine nicht ausgelöst. Es habe in dem Bereich, in dem er mit seinem Sohn abgefahren sei, keine Lawinenwarnstufe vier geherrscht.

Der Strafrahmen hätte bis zu drei Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen betragen. Die nun verhängten 200 Euro Strafe setzen sich aus 50 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.

(Quelle: apa)

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