Die 200 Euro hohe Geldstrafe, zu der ein Wiener im Oktober 2023 am Bezirksgericht Zell am See (Pinzgau) wegen grob fahrlässiger Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt worden war, ist nun rechtskräftig. Der Mann soll am 3. Februar 2023 im Skigebiet Schmittenhöhe bei großer Lawinengefahr mit seinem Sohn mit den Skiern in einen ungesicherten Hang eingefahren sein und eine Lawine ausgelöst haben. Er ist am Mittwoch mit seiner Berufung gegen das Urteil abgeblitzt.
Lawine ausgelöst: Angeklagter legt Berufung ein
Der Angeklagte hatte sich bei dem erstinstanzlichen Prozess in Zell am See nicht schuldig bekannt und volle Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ein Drei-Richter-Senat am Landesgericht Salzburg hat das Urteil heute bestätigt, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Christina Bayrhammer, informierte. „Das Urteil ist rechtskräftig.“ Durch die grob fahrlässige Auslösung einer Lawine sei auch der Sohn des Beschuldigten gefährdet gewesen.
Vater und Sohn bei Warnstufe vier im freien Gelände
Der Unfall passierte im freien Gelände. Damals herrschte Lawinenwarnstufe vier („groß“) auf der fünfteiligen Skala. Das Schneebrett war rund 800 Meter lang und 300 Meter breit. Dem damals 44-Jährigen und seinem 13-jährigen Sohn gelang es, noch rechtzeitig aus dem Hang herauszufahren. Sie wurden von den Schneemassen nicht mitgerissen und blieben unverletzt. Mitglieder der Pisten- und Bergrettung brachten die beiden Wiener aus einem Graben zurück auf die Piste.
Bei der Identitätsfeststellung zeigte sich der Urlauber laut Polizei allerdings sehr uneinsichtig in Hinblick auf die alpinen Gefahren und spielte die Situation herunter. Die Staatsanwaltschaft Salzburg warf ihm nun vor, er habe sich rücksichtslos verhalten und dadurch auch das Leben seines (strafunmündigen, Anm.) Sohnes und von anderen Personen – wie etwa der Einsatzkräfte – gefährdet.
200 Euro Strafe gegen Wiener rechtskräftig
Zum Prozessauftakt am 23. August bekannte sich der Mann jedoch als nicht schuldig. Er sagte vor Gericht, er habe die Lawine nicht ausgelöst. Es habe in dem Bereich, in dem er mit seinem Sohn abgefahren sei, keine Lawinenwarnstufe vier geherrscht. Der Strafrahmen hätte bis zu drei Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen betragen können. Die verhängten 200 Euro Strafe setzen sich aus 50 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.
(Quelle: apa)