Der beschuldigte Autofahrer aus Norwegen, gegen den Anfang März die Untersuchungshaft verhängt worden war, wurde am Mittwoch zur "vorläufigen Anhaltung" von der Justizanstalt Salzburg in die Christian-Doppler-Klinik überstellt. "Er bekommt jetzt endlich die notwendige medizinische Behandlung", sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek am Donnerstag zur APA.
24-Jähriger stirbt bei Unfall in Leogang
An den Frontalzusammenstoß zweier Pkw auf der Hochkönigstraße, bei dem der 24-jährige Lenker des entgegenkommenden Autos ums Leben kam und der Norweger, seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder schwer verletzt wurden, konnte sich der Beschuldigte laut seinem Anwalt nicht erinnern. Die Staatsanwaltschaft ging von einem bedingten Tötungsvorsatz des Norwegers aus. Der Mann sei bei seinem Überholmanöver extrem gefährlich gefahren, er habe durch sein Fahrverhalten den Tod des Opfers "ernstlich für möglich" gehalten.
Gutachten bescheinigt Zurechnungsunfähigkeit
Nach Vorliegen eines ersten neuro-psychiatrischen Gutachtens eines Sachverständigen ergaben sich für die Staatsanwaltschaft Salzburg keine Hinweise darauf, dass eine Zurechnungsunfähigkeit seitens des Norwegers vorlag. Einem chemisch-toxikologischen Gutachten zufolge stand er zum Unfallzeitpunkt weder unter Alkohol-, noch unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Weil die Frage der Zurechnungsfähigkeit für die Staatsanwaltschaft aber noch nicht eindeutig geklärt war, wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. In ihrer Vorab-Beurteilung kam die Wiener Psychiaterin und Neurologin Gabriele Wörgötter zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Einweisung des Norwegers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen. Die Gefährlichkeit, die derzeit noch von dem Mann im unbehandelten Zustand ausgehe, könne nur durch eine konsequente psychiatrisch/psychotherapeutische Behandlung hintangehalten werden, erläuterte Wörgötter.
Staatsanwaltschaft wartet auf psychiatrisches Gutachten
Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt noch das umfassende Gutachten der Psychiaterin ab. "Wir werden es prüfen und unsere Schlüsse daraus ziehen", sagte Mediensprecher Robert Holzleitner. Die Untersuchungshaft sei jetzt auf eine vorläufige Anhaltung umgestellt worden. Bisher sei wegen Mordes ermittelt worden. Nach dem Vorab-Gutachten sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, sagte der Staatsanwalt. Ob das Ermittlungsverfahren tatsächlich mit einem Unterbringungsantrag in eine Anstalt abgeschlossen wird und folglich keine Anklage erhoben wird, steht noch nicht endgültig fest.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)