Konkret geht es um einen Vorfall aus dem Frühjahr 2018 vor einem Hotel in Saalbach-Hinterglemm, der nun neu aufgerollt wurde.
Brutale Attacke in Saalbach
Laut Anklage haben zwei Männer ein Pärchen niedergeschlagen und mit Skischuhen auf die am Boden liegenden Personen eingetreten. Dem sei eine verbale Provokation des Pärchens vorhergegangen. Vor dem Hotel habe das Duo die Beiden abgepasst und dann brutal zugeschlagen.
Der Prozess endete im Sommer 2018 mit Schmerzensgeldzahlungen, einem Freispruch für den 32-jährigen Zweiangeklagten und mit einer Diversion gegen den 29 Jahre alten Hauptangeklagten. Der Schöffensenat wies den Vorwurf der schweren Körperverletzung ab und entschied in Richtung einer einfachen Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Die körperlich behinderte Pinzgauerin erzählte im Gespräch mit SALZBURG24, dass sie bei der Gewaltattacke an den Haaren gezogen wurde, sowie Prellungen und einen Fingerbruch durch Schläge und Tritte erlitt. Ihr Lebensgefährte hatte ihren Schilderungen zufolge Prellungen am Kopf, Oberkörper und Knie und einen Bruch der Nase zu beklagen.
Nicht mit dem Urteilsspruch der einfachen Körperverletzung einverstanden, legte die Staatsanwaltschaft Salzburg im Juli 2018 Beschwerde ein.
Keine Zeugen vor Gericht einvernommen
Eine Überwachungskamera vor dem Hotel in Saalbach habe die Tat im Frühjahr 2018 nur eingeschränkt aufnehmen können. Vier Zeugen wurden zudem vor Gericht nicht einvernommen, obwohl sie nach der Tat gegenüber der Polizei eindeutige Angaben gemacht hätten. Das geht aus dem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Linz hervor, die die Beschwerde schlussendlich zugelassen hat. Diese wurde nicht zuletzt aufgrund der widersprüchlichen Schilderungen des Vorfalls stattgegeben, weshalb der Prozess nun neu aufgerollt wurde. "Von einem ausreichend geklärten Sachverhalt, der eine abschließende Beurteilung der Schwere zulassen würde, kann nicht ausgegangen werden", heißt es darin wörtlich.
Seit Freitag muss sich der 29-Jährige vor dem Salzburger Landesgericht wegen einer absichtlich schweren Körperverletzung verantworten.
(Quelle: salzburg24)