Der Oberösterreicher beteuerte seine Unschuld: Er sei für die Absicherung nicht verantwortlich gewesen.
Pinzgauer in Baugrube gestorben
Ein 54-jähriger Pinzgauer war in den frühen Morgenstunden des 26. November auf dem Heimweg von einer Veranstaltung in Wald im Pinzgau in eine Baugrube gestürzt und auf eine Betonplatte geprallt. Er starb an seinen schweren Kopfverletzungen. Ein Arbeiter fand den Toten gegen 7.35 Uhr in der 2,8 Meter tiefen Grube. Die Baustelle befand sich ganz in der Nähe des Veranstaltungsortes und nahe der Gerlos Straße (B165).
Polier wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Dem Strafantrag zufolge hatte der Polier die Baugrube "bei dem von ihm durchgeführten Kontrollgang" unzureichend abgesichert, sodass der Pinzgauer in die Grube fallen konnte. Dadurch habe der Polier das Vergehen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung begangen. Der Oberösterreicher beteuerte vor Strafrichterin Herlinde Oberauer seine Unschuld. Er sei für die Baustellenabsicherung nicht verantwortlich gewesen, sondern der Baustellenkoordinator, der für die Sicherheit und Aufstellung des Bauzaunes zuständig gewesen sei, wie der Verteidiger des Beschuldigten, Alexander Bosio, erläuterte.
Angeklagter hatte Baustelle als Letzter verlassen
Als er die Baustelle betrat, sei diese schon mit einem Metallzaun abgesichert gewesen, so der Polier. Er sei an diesem Tag der letzte auf der Baustelle gewesen. Als er ein Loch in der Absperrung bemerkt habe, habe er dieses in Eigenkonstruktion zugemacht, in dem er eine Holzlatte mit einer Parkpark verbunden und ein rot-weißes Absperrband angebracht habe. Der Pinzgauer, der laut Obduktionsergebnis rund 2,4 Promille Alkohol im Blut hatte, ist offenbar zunächst auf der Bank eingeschlafen und dann in die Grube gefallen.
Verhandlung auf Juni vertagt
Der Polier sehe sich als "Bauernopfer", sagte der Verteidiger. Jeder wolle die Schuld auf ihn abwälzen. Dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz zufolge sei der Baustellenkoordinator für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich. Doch dieser habe vor der Polizei ausgesagt, dass er den Polier beauftragt habe, er solle schauen, dass alles eingehalten werde, erläuterte der Verteidiger. Der Polier erklärte, dass er diesen Auftrag nicht erhalten habe. Er habe mit der Baugrube auch nichts zu tun gehabt, diese sei von einer anderen Firma gemacht worden. Die Verhandlung wurde schließlich auf 1. Juni vertagt. Es sollen noch einige Bauarbeiter und der Baustellenkoordinator als Zeugen zu dem Vorfall befragt werden.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)