Konkurs

Saalfeldener Installationsbetrieb Schwaiger Bad & Energie insolvent

Der Saalfeldener Installationsbetrieb Schwaiger Bad & Energie ist in die Pleite geschlittert. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 22. Oktober 2025 17:01 Uhr
Der Saalfeldener Installationsbetrieb Schwaiger Bad & Energie ist insolvent. Am Landesgericht Salzburg ist heute ein Konkursverfahren eröffnet worden. 17 Angestellte sind betroffen, eine Sanierung des Unternehmens wird nicht angestrebt.

Über das Vermögen der Schwaiger Bad & Energie GmbH & Co KG sowie die Schwaiger Bad & Energie GmbH ist am Landesgericht Salzburg am Mittwoch ein Konkursverfahren eröffnet worden. Das gab der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) in einer Mitteilung bekannt.

Das Unternehmen mit Sitz in Saalfelden (Pinzgau) war seit 2007 in seiner aktuellen Form tätig und geht laut AKV auf den 1976 gegründeten Betrieb „Josef Schwaiger Installationen“ zurück. Hauptgeschäftsfeld ist die Installation sanitärer, heiztechnischer und energiebezogener Anlagen.

Aus von „Six Senses“ setzt Schwaiger Bad & Energie zu

Von der Insolvenz sind insgesamt 17 Dienstnehmer betroffen. Laut Unternehmensangaben führten steigende Kosten und Veränderungen in der Auftragslage zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besonders schwer habe sich der Baustopp des Hotelprojekts „Six Senses“ am Pass Thurn im Oberpinzgau ausgewirkt – ein Großauftrag, der nicht durch andere Projekte habe ersetzt werden können.

Schulden von rund 1,4 Millionen Euro

Verbindlichkeiten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro stehen ein Anlagevermögen von etwa 100.000 Euro und offene Kundenforderungen in Höhe von rund 171.000 Euro gegenüber. Die tatsächliche Werthaltigkeit dieser Aktiva muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Insgesamt sind 44 Gläubiger von der Insolvenz betroffen.

Keine Sanierung von Schwaiger Bad & Energie geplant

Der Betrieb ist derzeit noch nicht eingestellt, die Angestellten arbeiten weiterhin auf laufenden Baustellen. Die Geschäftsführung hat laut AKV jedoch erklärt, dass sie den Betrieb nicht fortführen wird. Eine Sanierung wird nicht angestrebt, die Schließung des Unternehmens sei bereits im Zuge der Insolvenzantragstellung vereinbart worden.

Das Konkursverfahren diene nun der geordneten Abwicklung und Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte.

(Quelle: salzburg24)

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