Dort fiel der versuchte Betrug rasch auf. Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzamt meinte, er habe den Eindruck gehabt, dass es der Studentin gar nicht um die Erschleichung der Kinderbeihilfe ging, sondern dass sie die nicht bestandene Prüfung vor den Eltern verheimlichen wollte. Die Angeklagte wollte sich zu dieser Einschätzung am Donnerstag nicht äußern. Sie meinte aber knapp, dass ihr die Eltern wegen des Studiennachweises keinen Druck gemacht hätten.
Studentin entschuldigt sich
"Es tut mir leid", entschuldigte sich die bisher unbescholtene Frau. Richterin Bettina Maxones-Kurkowski bot der 21-Jährigen am Donnerstag eine Diversion an. Mit der Staatsanwältin einigte sie sich auf 40 Stunden gemeinnützige Arbeit, welche die Studentin im nächsten halben Jahr leisten muss. Die Verteidigung der Frau stimmte zu, offiziell ist das Verfahren allerdings erst zu Ende, wenn die 40 Stunden abgeleistet worden sind.
(APA)
(Quelle: salzburg24)