Unfall auf B165

Strafe für Lenkerin reduziert

Veröffentlicht: 31. Juli 2019 17:05 Uhr
Ende Jänner 2019 kam es zu einem tragischen Unfall in Hollersbach (Pinzgau): Eine 31-Jährige rutschte mit ihrem Auto in den Gegenverkehr. Eine Frau und der einjährige Sohn der Lenkerin kamen ums Leben. In erster Instanz wurde die Lenkerin zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz hat das Urteil laut "ORF-Salzburg" nun in eine Geldstrafe umgewandelt.

Die 31-Jährige stieß auf der Gegenfahrbahn mit dem Auto einer 44-Jährigen zusammen. Die Frau verstarb, ebenso der Sohn der 31-Jährigen. Sie war auf der eisigen Fahrbahn ins Rutschen geraten. Die Großmutter saß ebenfalls im Auto und wurde bei dem Unfall schwer verletzt.

Tödlicher Unfall in Hollersbach: Geldstrafe

Das Oberlandesgericht (OLG) die Strafe nun aufgrund fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verhängt. Im ersten Urteil war man noch von grob fahrlässiger Tötung ausgegangen. Daher wurde die Strafe verringert: Anstatt Haft muss die Angeklagte laut ORF nun eine Geldstrafe zahlen.

(Quelle: salzburg24)

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