Die junge Frau war am 20. Oktober gegen 21.30 Uhr im Eingangsbereich ihrer Wohnung in einer Siedlung nördlich des Stadtzentrums von Zell am See getötet worden. Die Einheimische wurde von mehreren Projektilen in den Oberkörper getroffen und starb noch im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses. Laut Obduktion verblutete sie innerlich.
Polizei wertet "digitalen Fußabdruck" aus
Auf die Spur des Verdächtigen sei man aufgrund von Erkenntnissen aus dem sogenannten "digitalen Fußabdruck" der 20-Jährigen gekommen, teilte die Polizei am Donnerstag in einer Aussendung mit. Der bisher unbescholtene Österreicher soll das Opfer gekannt haben. Die gelernte Verkäuferin war in sozialen Netzwerken sehr aktiv und hatte einen großen Bekanntenkreis.

Schreckschusspistole zu Schusswaffe umgebaut
Der 17-Jährige wurde am Wochenende an seinem Arbeitsplatz von Ermittlern aufgesucht. Der Bursche hatte eine Schreckschusspistole bei sich, die zu einer Schusswaffe umgebaut war. Bei einer Hausdurchsuchung an seinem Wohnort im Bezirk Zell am See wurde eine weitere umgebaute Schreckschusspistole sichergestellt.
Bei einer der beiden Pistolen soll es sich um die Tatwaffe handeln. "Die waffentechnische Überprüfung beim Bundeskriminalamt ergab vorab eine höchstwahrscheinliche Übereinstimmung mit den am Tatort des Mordes und im Zuge der Obduktion sichergestellten Spuren", so die Polizei.

17-Jähriger am Sonntag festgenommen
Der Tatverdächtige wurde laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Sonntag festgenommen und am Montag in die Justizanstalt Salzburg gebracht. Auf Anraten seines Verteidigers habe der 17-Jährige von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zum Tatvorwurf zu verweigern, erklärte Neher.
Motiv noch Gegenstand der Ermittlungen
Nähere Informationen über den Beschuldigten gab die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen vorerst nicht preis. Das Motiv der Tat sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Sprecher. Die Beamten erhoffen sich weitere Erkenntnisse durch die Auswertung der bisher festgestellten Fakten und die Befragung etwaiger Zeugen, Auskunftspersonen und des Tatverdächtigen, falls er doch noch Angaben macht.
(APA)
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(Quelle: apa)