"Zwar sind die Laborergebnisse noch nicht da, aber beide Personen hatten familiären Kontakt mit schon bestätigten Erkrankten, daher ist von zwei neuen Masernfällen auszugehen", bestätigt Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz die beiden Fälle in einer Aussendung am Montag.
Weitere Ansteckungen im Pinzgau?
Zurzeit sind offenbar Gesundheitsamt und Amtsarzt dabei, die Kontaktpersonen sowohl in der Schule als auch im Unternehmen des Mechanikers ausfindig zu machen und zu informieren. "Dann müssen wir weitersehen und zum Beispiel nicht geschützte Schulkollegen sowie Lehrer vom Unterricht ausschließen", so Juhasz weiter. Wie viele Personen sich angesteckt haben könnten, das steht aus derzeitiger Sicht noch nicht fest.
Masern: Durchimpfungsrate soll erhöht werden
Kritisch sehen die Ärzte die geringe Durchimpfungsrate in Salzburg, sie beträgt zwischen 80 und 85 Prozent. Um einen guten Schutz zu erlangen, ist aber eine Durchimpfungsrate von zirka 95 Prozent nötig. "Eine Masern-Erkrankung gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch jene anderer. Deshalb zeugt es von Verantwortungsbewusstsein, sich gegen diese Krankheit impfen zu lassen. Dadurch wird nicht nur der einzelne Mensch, sondern auch die Gemeinschaft geschützt", weiß LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP).
Das ist bei Masern zu tun
Masern sind hochansteckend und werden mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Person ist schon vor dem Auftreten des typischen Ausschlages ansteckend, daher empfiehlt die Landessanitätsdirektion bei Symptomen wie zum Beispiel Fieber oder Bindehautentzündung:
- Mit dem Hausarzt telefonieren und die weitere Vorgangsweise abklären. Nicht ins Wartezimmer setzen, weitere Personen könnten angesteckt werden.
- Ähnliches gilt für die Ambulanzen. Vorher telefonischen Kontakt aufnehmen.
- Hat ein Kind oder Jugendlicher Symptome, lieber nicht in die Schule oder Kindergarten gehen, sondern mit dem Hausarzt oder Kinderarzt Kontakt aufnehmen.
- Eine sofortige Impfung hilft nur bis zu drei Tage nach dem Erstkontakt mit einer erkrankten beziehungsweise infizierten Person. Ist diese Frist überschritten, darf man nicht in die Schule, Kindergarten, zum Arbeitsplatz, aber auch zu Veranstaltungen gehen.
- Geschützt ist man nur, wenn man die Masern bereits gesichert hatte oder mit zwei Impfdosen geimpft ist.
- Im Zweifel, wenn man nicht mehr weiß, ob man die Masern schon hatte, oder geimpft ist, kann man sich jederzeit impfen lassen.
(Quelle: salzburg24)