Salzburg

Polizei kontrolliert Feuerwerkverkaufsstände

Absperrungen, Feuerlöscher und die Feuerwerkskörper selbst kontrolliert die Polizei.
Veröffentlicht: 28. Dezember 2012 15:46 Uhr
Die Polizei startete am Freitag mit den Kontrollen der verschiedenen Pyrotechnikverkaufsständen im Land Salzburg.

Entsprechend des Pyrotechnikgesetzes 2010 dürfen nur CE-gekennzeichnet Produkte in Verkehr gebracht werden. Dabei sind ebenfalls bestehende Altersgrenzen, Kategorien, Verwendungsbestimmungen und Mindestabstand zu beachten. Gefahr durch pyrotechnische Artikel

In den letzten Jahren hat es immer wieder schwere Verletzungen durch pyrotechnische Artikel gegeben. Augenverletzungen stehen an erster Stelle. Auch Entzündungen von Gebäuden durch Feuerwerksartikel sind keine Ausnahme.

Rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung der Bestimmungen

Straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen sind möglich. In der Stadt Salzburg ist laut der Verordnung des Bürgermeisters  die Verwendung der pyrotechnischen Artikel nur im Zeitraum 31. Dezember 12 Uhr bis 1. Jänner 2013 um 1 Uhr zulässig. Ausgenommen von dieser Verordnung bleiben der Domplatz, Mozartplatz und der Alte Markt.

Absolut verboten ist die Knallerei generell in der Umgebung von Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen sowie von Krankenhäusern und Kirchen. Aus Sicherheitsgründen ist das Abschießen in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen untersagt.

Verschiedene Kategorien bei Feuerwerkskörpern

Ab 12 Jahren kann man Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Knallbonbons, Wunderkerzen, Partyknaller, Tortenfeuerwerk und Knallerbsen besitzen und verwenden.  Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Dazu zählen zum Beispiel Babyraketen, Vulkane, Knallfrösche, Feuerräder. Auch das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen an Personen die die Altersgrenze nicht erreicht haben ist strafbar.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden. Zu beachten sind in jedem Fall die Hinweise auf den Verpackungen hinsichtlich Kategorie, Altersgrenze und Gebrauchsanweisung. Gewarnt wird vor Bestellungen von pyrotechnischem Material im Internet, diese entsprechen oft nicht den strengen österreichischen Sicherheitsbestimmungen. Die Sprengwirkung von Raketen und Knallkörpern wird oftmals unterschätzt und oft entstehen schwere Sachschäden und sogar Brände.

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(Quelle: salzburg24)

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