Die Feuerwerkskörper lagen teilweise lose auf der Ladefläche oder waren schlampig verpackt. Der Lenker, ein 41-jähriger Österreicher, konnte keine entsprechenden Beförderungspapiere vorweisen und führte auch keinen Feuerlöscher mit. Er wird unter anderem wegen schwerer Mängel im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes angezeigt.
Großfeuerwerk mangelhaft verpackt
Bereits am Freitagnachmittag hatte die Polizei im Pinzgau einem Pkw aus Deutschland die Weiterfahrt untersagt, weil der Lenker ein Großfeuerwerk im Wagen hatte, dass ebenfalls großteils nicht gesichert und mangelhaft verpackt war. Am Pkw fehlten zudem die Gefahrgutwarntafel sowie die erforderlichen Symbole für die Explosionsgefahr. Der Fahrer hatte weder Beförderungsdokumente noch eine Ausbildung für Gefahrgut-Transporte.
Kein Problem mit einfachem Feuerwerk
"Ein einfaches Patentrezept, wie viele Feuerwerkskörper ich legal im Auto mitführen kann, gibt es leider nicht", sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion Salzburg. Die erlaubte Menge sei etwa abhängig von der Art und Klassifizierung der jeweiligen pyrotechnischen Gegenstände, zudem spiele es eine Rolle, ob der Transport gewerblich oder privat erfolge. Darüber hinaus sei es von Bedeutung, ob die explosive Ware einzelhandelsgerecht oder "en gros" verpackt ist und wie die Lagerung im Fahrzeug erfolge. "Grundsätzlich muss der Verkäufer Bescheid wissen, wie es sich mit dem jeweiligen Produkt verhält", betonte der Sprecher. Wer sich privat im Supermarkt oder Baumarkt einen Satz Raketen für die Silvesternacht kaufe, werde aber kein Problem bekommen.
(APA)
(Quelle: apa)