Vergangenes Wochenende führten Beamte der Landesverkehrsabteilung Schwerverkehrskontrollen auf der Tauernautobahn durch. Dabei wurde am Samstag am Autobahnparkplatz Eben (Pongau) ein Sattelkraftfahrzeug mit italienischen Kennzeichen angehalten. Bei beiden Lenkern (Doppelbesatzung) wurden schwerwiegende Verstöße hinsichtlich der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Es wurde insgesamt eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von 4200 Euro eingehoben. Die Italiener mussten eine neun-stündige Ruhepause einlegen und werden bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt.
Umbauarbeiten am Lkw kommen teuer
Am Sonntag wurde ein Sattelfahrzeug mit österreichischen Kennzeichen in Hallein (Tennengau) angehalten. Auch bei dem 52-jährigen österreichischen Lenker wurden Lenkzeitüberschreitungen festgestellt. Zudem wurden am Lkw mehrere nicht genehmigte Änderungen wie ein Sonnenschutz aus Stahlblech vor der Windschutzscheibe, welche das Sichtfeld des Fahrers einschränkte sowie eine Unzahl von nicht zulässigen LED-Leuchten festgestellt. Neben der Untersagung der Weiterfahrt wird der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Außerdem muss das Fahrzeug einer besonderen Überprüfung bei der Prüfstelle unterzogen werden.
27 Tonnen Käse an Bord
Ein weiteres Sattelkraftfahrzeug mit griechischem Kennzeichen wurde an der Kontrollstelle in Kuchl (Tennengau) angehalten. Dieses war unter anderem mit 27 Tonnen deutschem Käse aus Holland beladen. Aufgrund des Haltbarkeitsdatums von über neun Monaten fiel diese Ladung nicht unter die Ausnahmen des Wochenendfahrverbotes. Zudem beförderte der Lenker im Kühlwagen noch Übersiedelungsgut und Maschinen. Dem 57-jährigen griechischen Lenker wurde die Weiterfahrt vorerst untersagt und eine Strafe in der Höhe von 600 Euro eigehoben. Er und der Frächter werden angezeigt.
Sonntagsfahrverbot missachtet
Ein 69-jähriger griechischer Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges wurde auf der A10 in Hallein (Tennegnau) angehalten. Auch dieser Lenker transportierte keine leicht verderbliche Ware und fiel somit nicht unter die Ausnahmen. Der Lenker und selbstständige Frächter musste Strafe zahlen und wird angezeigt. Die Weiterfahrt wurde ihm vorläufig untersagt.
(Quelle: salzburg24)