Pongau

Gastein: Prozess nach tragischem Böllerunfall bei „Brautliedsingen“

Die Böller sollen illegal verwendet worden sein, hieß es in der Anklageschrift.
Veröffentlicht: 28. Mai 2013 14:36 Uhr
Ein tragischer Unfall ereignete sich vor etwa einem Jahr in Bad Gastein (Pongau) beim Böllerschießen vor einer Hochzeit. Durch einen illegal verwendeten „Superböller“ wurde ein Stein aufgewirbelt, der einen 27-Jährigen am Auge traf. Er ist seither auf einem Auge blind.
SALZBURG24 (Florian Gann)

Ein "Brautliedsingen" mit Böllerschießen am Vorabend einer Hochzeit in Bad Gastein im Salzburger Pongau hat für einen 27-jährigen Einheimischen am 12. Mai 2012 fatal geendet. Durch die Explosion wurde den Ermittlungen zufolge ein Stein aufgewirbelt, der den Mann im Gesicht traf. Der Pongauer ist seither auf dem linken Auge blind. Die Staatsanwaltschaft machte bei einem Prozess in Salzburg heute, Dienstag, vier Gasteiner für den Unfall verantwortlich.

Angeklagte weisen Schuld von sich

Die bisher unbescholtenen Angeklagten beteuerten aber ihre Unschuld. Die vier Pongauer wiesen vor Einzelrichterin Gabriele Glatz den Vorwurf zurück, dass sie einen genehmigungspflichtigen, 16 Zentimeter langen Böller der Klasse vier untereinander weitergegeben beziehungsweise abgeschossen hätten. Laut Staatsanwaltschaft hätten sie vorher eine behördliche Bewilligung einholen müssen. Einhellig gaben die Angeklagten aber an, es habe sich bei den verwendeten Feuerwerkskörpern um handelsübliche, nicht genehmigungspflichtige Böller der Klasse zwei mit einer Länge von zehn Zentimetern gehandelt.

Ermittlungen nicht wahrheitsgemäß

Der Vater des Opfers hatte einen 16 Zentimeter langen Böller, der nach dem Unfall gefunden wurde, der Polizei vorgelegt. Dieses "Beweisstück" war auch Grundlage der Ermittlungen und eines Gutachtens. Doch die Verteidiger meinten, dass die Ermittlungsergebnisse teils nicht wahrheitsmäßig verfasst worden seien und der pyrotechnische Sachverständige unter einer falschen Prämisse ausgegangen sei. Zudem hätten an jenem Abend auch andere Mitfeiernde Böller abgeschossen.

Der 36-jährige Erstangeklagte (Verteidiger: Franz Lochbichler), der jenen Böller zur Explosion gebracht haben soll, der den 27-Jährigen schwer verletzt hatte, beteuerte, er habe sehr wohl einen Sicherheitsabstand eingehalten und den zehn Zentimeter langen Feuerwerkskörper von der Gruppe weg über einen Schotterweg in unbebautes Gebiet geworfen. "Die Schussweite war acht bis zehn Meter." Dass er alkoholisiert gewesen sei, wie im Strafantrag steht, habe er selbst nicht so empfunden.

Gefährliche Superböller

Die fünf bis sechs Stück dieser "handelsüblichen" Superböller, wie sie von den Angeklagten bezeichnet wurden, hat ein 39-jähriger Unternehmer besorgt, der Feuerlöscher wartet und eine Pyrotechnikprüfung absolviert hat. Er ist der Zweitangeklagte (Verteidiger: Franz Essl) in dem Strafverfahren. Seine Rechtfertigung: Er habe diese Böller, die ab 18 Jahren zugelassen seien, bei einer Firma in Werfen erworben, erklärte der Unternehmer. "Ich habe die Zündschnur verlängert, damit man mehr Zeit zum Weggehen hat. Ich persönlich würde diese Böller nicht werfen, sondern am Boden ablegen - aber nicht auf schottrigem Untergrund - und dann anzünden."

Die erworbenen Böller hat der Zweitangeklagte dann dem Drittangeklagten (Verteidiger: Kurt Jelinek) weitergegeben, einem 33-jährigen Notfallsanitäter. Der wiederum schenkte die Feuerwerkskörper dem Viertangeklagten (Verteidiger: Wolfgang Brandstätter). Dieser nahm die Böller zu dem - anfangs noch fröhlichen - Brautliedsingen mit. "Wir haben sie in ein Feld geworfen. Das waren Böller, wie man sie zu Silvester in Geschäften oder auf Standln kriegt. Getrunken haben wir fast nichts. Es gab zwei Bier, einen Radler, ein Schnapserl und eine gute Jause", schilderte der 22-jährige Mechaniker.

Verhandlung vertagt

Dem erstangeklagten Tapezierer wird fahrlässige schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen, den drei Mitangeklagten fahrlässige Körperverletzung. Gabriele Glatz vertagte die Verhandlung auf 5. August. Sie will noch Zeugen befragen, darunter eine Polizistin aus Gastein. Einige Verteidiger hatten auch die Enthebung des Sachverständigen aufgrund seines "unschlüssigen Gutachtens" beantragt. "Vielleicht können wir das auch ohne Gutachter klären", sagte die Richterin. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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