Das im Bau befindliche Salzach-Kraftwerk Stegenwald in Werfen (Pongau) fehlt die naturschutzrechtliche Bewilligung, teilte Landesenergieversorger Salzburg AG heute mit. "Der Verwaltungsgerichtsgerichtshof hat das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg aufgrund der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung aus formellen Gründen aufgehoben", heißt es in einer Aussendung.
Bauarbeiten in Stegenwald teils eingestellt
Weil die Genehmigung aufgehoben wurde, steht ein Teil der Baustelle nun still. Inhaltlich Gründe seien laut Salzburg AG nicht genannt wurden. "Begründet wird dies mit der Verletzung von Verfahrensvorschriften", heißt es weiter. Die weitere Vorgehensweise soll in den nächsten Tagen festgelegt werden. Ziel sei es jedenfalls, "möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu erhalten."
Der Spatenstich für das Wasserkraftwerk erfolgte im Sommer 2023 und die Inbetriebnahme ist für Mitte 2025 geplant. Insgesamt sollen 20.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.
Landesregierung reagiert auf Gerichtsentscheid
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Gerichtsentscheids reagierte die schwarz-blaue Salzburger Landesregierung: "Ich habe keinerlei Verständnis für die nun abermals durch die Landesumweltanwaltschaft erwirkten Verzögerungen bei einem Projekt von so wesentlicher Bedeutung", so ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer in einer ersten Reaktion. Es gehe nicht darum, die Interessen des Naturschutzes auszuhebeln, "sondern die Versorgungssicherheit der Menschen in Salzburg sicherzustellen." Ins gleiche Horn stößt auch Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ): "Die ideologisch motivierten Handlungen der LUA haben nicht nur regelmäßige schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen, sie stellen jetzt auch eine Bedrohung für die Energieversorgung der Salzburger Bevölkerung dar."
Mit der Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes soll für die Landesumweltanwaltschaft künftig das Revisionsrecht entfallen, was demnächst im Landtag beschlossen werden soll: "Das Selbstverständnis und die Handlungen der LUA zeigen die Notwendigkeit zum Entfall des Revisionsrechts, das am 2. Oktober endgültig beschlossene Sache ist." Zudem soll die Reform der Landesumweltanwaltschaft weiter vorangetrieben werden.
Grüne Kritik an ÖVP und FPÖ
Die grüne Klubobfrau Martina Berthold reagierte mit Unverständnis auf die Aussendungen von ÖVP und FPÖ: „Wer versucht Klima- und Naturschutz gegeneinander auszuspielen, versteht offensichtlich nicht worum es geht. Wir können unser Klima nur schützen, wenn wir unsere Natur erhalten. Angriffe auf die Landesumweltanwaltschaft sind hier völlig daneben. Denn sie ist gesetzlich verpflichtet darauf zu achten, dass Umweltverfahren sauber ablaufen.“ Bei solchen Großprojekten brauche es Berthold zufolge saubere und korrekte Verfahren.
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(Quelle: salzburg24)