Bei der Einvernahme der Zeuginnen Burgstaller und Scharer (beide SPÖ) sei ein höchst ungewöhnlicher Umstand eingetreten, nämlich ein technisches Gebrechen bei der Tonbandaufzeichnung, teilte der Rechtsanwalt des körperlich Beeinträchtigten am Freitagvormittag seinem Mandanten in einem Schreiben mit. Die Tagsatzung werde vermutlich am 27. November um 13.00 Uhr am Arbeitsgericht Salzburg stattfinden, sagte Rechtsanwalt Alexander Schuberth zur APA.
Nicht in Landesdienst übernommen
Der mittlerweile 22-jährige Rollstuhlfahrer aus dem Pongau hatte beim Land eine Lehre als Verwaltungsassistent absolviert. Er wurde aber 2012 entgegen seiner Erwartung nicht in den Landesdienst übernommen. Am Arbeitsgericht fanden dazu bereits mehrere Verhandlungen statt. Die Richterin versuchte am 21. Oktober zu eruieren, ob es vom Land eine Weisung oder Zusicherung gegeben hat, dass Lehrlinge des Landes nach erfolgreichem Lehrabschluss automatisch in den Landesdienst übernommen werden. Weder Burgstaller noch Scharer bejahten diese Frage. Sie hätten sich aber für den Rollstuhlfahrer eingesetzt, erklärte die Zeuginnen.
Der 22-Jährige hatte dem Land, von dem er 200.000 Euro an Schadensersatz fordert, auch "psychische Beeinträchtigung durch Mobbing" vorgeworfen. Die Rechtsvertreterin des Landes hat alle Vorwürfe bestritten. Der Rollstuhlfahrer ist seit Beendigung seiner Lehre auf Jobsuche. (APA)
(Quelle: salzburg24)