Ein körperlich beeinträchtigter Salzburger (21) wirft dem Land Salzburg "Diskriminierung eines körperlich Behinderten" und "psychische Beeinträchtigung durch Mobbing" vor. Er absolvierte beim Land eine Lehre als Verwaltungsassistent, wurde danach entgegen seiner Erwartung nicht in den Landesdienst übernommen. Die Kontrahenten saßen sich heute am Arbeitsgericht Salzburg gegenüber.
Diskriminierung wegen dem Rollstuhl
Der Rollstuhlfahrer hat seine Lehre im September 2010 erfolgreich beendet. Er und seine Mutter hätten sich nicht erklären können, warum danach alle Lehrlinge wie üblich in den Landesdienst wechseln konnten, darunter auch ein zweiter Behinderter, sein Mandant aber nicht, sagte Rechtsanwalt Alexander Schuberth. In der Klage wird vom Land rund 200.000 Euro an Schadenersatz gefordert. Eine außergerichtliche Einigung ist bisher nicht zustande gekommen. In der Causa wurde bereits mehrmals verhandelt. Der Prozess wird heute für weitere Zeugeneinvernahmen erneut vertagt.
Mutter enttäuscht
Die Mutter des Salzburgers ist vom ehemaligen Dienstgeber enttäuscht. Ihr Sohn sei während seiner Lehrzeit in der Bezirkshauptmannschaft St. Johann gemobbt worden, schilderte sie im APA-Gespräch. "Er musste Sortierarbeiten erledigen und Tonbandabschriften, die schon geschrieben waren, noch einmal schreiben. Das war nur eine Beschäftigungstherapie." Dazu Rechtsanwalt Schuberth: "Er wurde durch die Abteilungen gereicht und in karge Räume gestellt."
Probleme bei Job-Suche
Seit vier Jahren sitze ihr Sohn nun schon zu Hause und bemühe sich um einen Job, erklärte die Mutter. Er habe Bewerbungen geschrieben, einen Rezeptionisten-Kurs besucht und den "großen Computerführerschein" gemacht, aber bisher keine Arbeitszusage erhalten. "Eine Stelle, die für Nicht-Behinderte ausgeschrieben ist, ist schwer zu kriegen", sagte Richterin Elfriede Stadler. Der Kläger habe in der Motorik ein Problem, gab Stadler zu bedenken.
Land bestreitet Vorwürfe
Das Land bestreitet alle Vorwürfe. "Aufgrund seiner Behinderung kann der junge Mann nicht in einen 40-Stunden-Arbeitsbetrieb mit herkömmlichen Anforderungen eingegliedert werden. Er braucht einen betreuten Arbeitsplatz. Deshalb kann er nicht in den Landesdienst übernommen werden", sagte Franz Wieser, Sprecher von Personal-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP), zur APA. Der Salzburger sei keinesfalls gemobbt worden, im Gegenteil: "Die Mitarbeiter haben ihn über das normale Maß hinaus unterstützt. Wir bemühen uns jetzt, dem jungen Mann zu helfen, dass er einen Arbeitsplatz findet, der seinen Bedürfnissen entspricht." Ein schriftliche Übernahmezusage in den Landesdienst habe es auch nie gegeben, konkretisierte Wieser.
Aussichten auf Arbeit
Für den Salzburger könnte sich bald eine neue Stelle auftun. Die "Geschützten Werkstätten" haben Bereitschaft signalisiert und eine "Arbeitserprobung" angeboten. Die Mutter des Salzburgers lehnte zuerst ab, weil sie angenommen hatte, ihr Sohn werde "ausgetestet". Vor Gericht zeigte sie sich heute aber damit einverstanden. Die Richterin, der eine baldige Arbeit für den Salzburger offensichtlich am Herzen lag, hatte ihr diese Möglichkeit nahegelegt. Ihr Sohn werde zudem ab September einen einjährigen Maturakurs im Fachgebiet Englisch absolvieren, erzählte die Mutter. Nach der Prüfung könne er auch als Nachhilfelehrer arbeiten. (APA).
(Quelle: salzburg24)