Die Salzburger Polizei ermittelte seit Jänner 2023 gegen einen vorerst unbekannten Internetbetrüger, der eine 73-jährige Frau aus dem Pongau um einen sechsstelligen Betrag gebracht haben soll. Die Frau hatte sich auf einer vermeintlichen Handelsplattform für Kryptowährungen registriert, woraufhin der Mann mit ihr Kontakt aufnahm, berichtete die Polizei am Mittwoch in einer Aussendung.
Insgesamt tätigte die Pongauerin 42 Überweisungen auf verschiedenen Krypto-Plattformen. Nach umfangreichen IT- und Finanztransaktionsanalysen konnten die Kriminalisten nun einen 41-jährigen albanischen Staatsbürger ausforschen. Gegen den Beschuldigten sind laut Polizei bereits zahlreiche Betrugs- und Wirtschaftsverfahren im Ausland anhängig. Die Fahndung nach dem Mann läuft.
Was ist Cyber-Trading-Betrug?
Bei Cyber-Trading-Betrug werden potenzielle Anleger:innen im Internet dazu verleitet, Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte zu leisten. Angeworben werden sie über Werbeanzeigen, soziale Netzwerke oder Anrufe von eigens eingerichteten Callcentern sowie Massen-E-Mails. Laut Polizei arbeiten die Tätergruppen mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen zunächst hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu bewegen. Das eingezahlte Geld wird jedoch nicht investiert, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.
Tipps der Polizei zum Schutz vor Cyber-Trading-Betrug
- Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
- Recherchieren, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
- Vergewissern, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten unter www.fma.gv.at.
- Trading Plattform genau überprüfen: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, sollte man die Finger davon lassen.
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) lesen. Sind diese schlüssig und seriös?
- Wenn nach der ersten Einzahlung sofort eine Kontaktaufnahme erfolgt und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, weitere Summen auf keinen Fall einzahlen.
- Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
- Wenn bereits ein Schaden entstanden ist, sollte Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstattet werden. Den Sachverhalt zudem der FMA melden.
(Quelle: salzburg24)