Eine unzulässige Spende ortet der Rechnungshof (RH) bei der Kampagne "Ist es das wert?" aus dem Jahr 2021 mit FPÖ-Landesparteiobfrau und heutigen LHStv. Marlene Svazek. Der RH hegt den Verdacht, dass es sich dabei um keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs, sondern um allgemeine Werbemaßnahmen der FPÖ handle.
Die FPÖ habe im Kontrollverfahren darauf verwiesen, dass Svazek nicht Nationalratsabgeordnete gewesen und aus "Vorsichtsgründen" die Finanzierung der Kampagne 50:50 zwischen Partei und Klub aufgeteilt worden sei.
Laut RH Spende unzulässig
Der Rechnungshof teilt die Argumentation nicht. Beispielsweise ging es bei der Kampagne unter anderem auch um Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Ein Zusammenhang mit der Arbeit des Salzburger Landtagsklubs der FPÖ sei nicht zu erkennen, damit liege eine unzulässige Spende in der Höhe von 12.418,06 Euro vor. Eine Meldung erging nun an den Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS), der nun entscheiden muss, ob der Verdacht eines Verstoßes nach dem Parteiengesetz zutrifft.
Salzburger FPÖ weist Vorwürfe zurück
Aus dem Büro von LHStv. Marlene Svazek heißt es auf SALZBURG24-Anfrage: "Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat hat das Vorgehen bereits 2021 als korrekt befunden. Daraufhin wurde die anonyme Anzeige dem Bundesrechnungshof weitergeleitet. Dieser hat wiederum den UPTS mit der Angelegenheit betraut. Es liegt uns bisher keine gegenteilige Einschätzung vor."
RH ortet weitere Verstöße
Neben der Salzburger FPÖ sieht der RH auch Verstöße bei der Grazer FPÖ. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft seit den Gemeinderatswahlen 2021 im Umfeld der FPÖ. Vereinfacht gesagt, geht es darum, ob Parteigelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Relevant für den Rechnungshof ist dabei der Verdacht, der Klub habe über 110.000 Euro bezahlt, die tatsächlich von der Partei zu bezahlen gewesen wären. Befassen muss sich der UPTS auch mit möglicherweise unzulässigen Parteispenden des oberösterreichischen FPÖ-Landtagsklubs. Konkret geht es um gesponserte Facebook-Postings des Klubobmanns Herwig Mahr.
Verdachtslagen auch bei ÖVP
Meldungen des Rechnungshofs an den UPTS ergingen auch die ÖVP betreffend. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt, weil Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbunds nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen sind. Wie auch der UPTS in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung sieht der RH den österreichischen Seniorenbund und die Landesvereine als "Gliederung der Partei". Die ÖVP führte im Kontrollverfahren einerseits an, dass eine Berufung gegen diese Entscheidung anhängig sei, anderseits sei die Situation des Seniorenbundes 2021 nicht mit den Vorjahren vergleichbar, da "organisatorische Änderungen" durchgeführt worden seien.
Eine ähnliche Situation stellt sich laut RH bei der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" dar, auch hier hätten die Einnahmen und Ausgaben im Rechenschaftsbericht angeführt werden müssen. Die ÖVP bestreite, dass es sich um eine "Gliederung der Partei" handle. Weitere Meldungen ergingen hinsichtlich einer möglichen unzulässigen Spende wegen eines nur symbolischen Mietzinses für die Partei durch die Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH sowie verspäteten Spendenmeldungen in zwei Fällen.
(Quelle: salzburg24)