Salzburg

Salzburg klagt Bund beim VfGH wegen unbezahlter Lehrer-Planstellen

Das Land Salzburg fordert den Ersatz von Besoldungskosten in der Höhe von 2,7 Mio. Euro.
Veröffentlicht: 16. Oktober 2012 16:05 Uhr
Im schwelenden Streit um den Kostenersatz von Lehrer-Planstellen im Pflichtschulbereich hat jetzt das Land Salzburg den Bund beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklagt.
Lilli Zeilinger

Darin fordert Salzburg den Ersatz von Besoldungskosten in der Höhe von 2,7 Mio. Euro. Diesen Betrag begründet das Land damit, dass das Unterrichtsministerium im Stellenplan für allgemeinbildende Pflichtschulen im Schuljahr 2010/11 im Rahmen der Maßnahme "Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25" um 73 Planstellen weniger genehmigt habe als beantragt.

Lehrerkontingent nicht „bedeckbar“

Mit dem zugewiesenen Lehrerkontingent sei der Personalbedarf im Schuljahr 2010/11 auch unter Beachtung sämtlicher Rationalisierungspotenziale nicht "bedeckbar" gewesen, argumentierte das Land Salzburg in der Klage vom 8. Oktober. "Aufgrund der Kürzung des zweckgebundenen Zuschlags für die Klassenschülerhöchstzahl 25 war eine Unterdeckung gegenüber dem tatsächlichen Bedarf um 73 Dienstposten gegeben." Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25 basiert auf einer Schulorganisationsgesetz-Novelle im Jahr 2008.

"Die Entwicklung ist sehr bedauerlich, eine Klage ist immer unerfreulich. Nachdem es aber das klare Bekenntnis gab, die Klassenschülerhöchstzahl bei 25 anzusetzen, ist der Bund auch in der Pflicht, die vereinbarten Gelder bereitzustellen", hieß es am Dienstag aus dem Büro von Bildungsreferentin Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) auf Anfrage der APA.

415 Stellen beantragt, nur 342 genehmigt

Das Land hatte 415,2 Planstellen für die Maßnahme "Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25" beantragt. Das Unterrichtsministerium genehmigte allerdings nur 342,2 Planstellen und verwies dabei auf die österreichweite Bemessung der Planstellen und die erläuternden Bemerkungen zur SchOG-Novelle.

Das Land Salzburg untermauert die Klage mit dem "Paktum Finanzausgleich 2008". Darin sei festgehalten, dass der Bund ab dem Schuljahr 2008/09 die Umsetzung der Klassenschülerhöchstzahlen auf einen Richtwert von 25 im Ausmaß des tatsächlichen Bedarfes nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit finanziere.

Als weiteres Argument zieht das Land eine 15a-Vereinbarung heran: Für die Erstellung des jeweiligen Landesstellenplans für allgemeinbildende Pflichtschulen würden die maßgeblichen Rundschreiben (sogenannte Stellenplanrichtlinien, Anm.) des Unterrichtsministeriums laufend überprüft und erforderlichenfalls im Einvernehmen mit den Ländern rechtzeitig angepasst, "wobei auf die bestehende Schulorganisation Rücksicht zu nehmen ist". Salzburg hatte den Bund in einem Mahnschreiben vom 13. September aufgefordert, die 2,7 Mio. Euro bis Ende September 2012 zu überweisen. Doch die Zahlung blieb aus. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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