Ihr Antrag auf Unterlassung gegen den Herausgeber des Onlinemediums "BackstageClassical" wurde Anfang März vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss wies nun auch das Oberlandesgericht Hamburg zurück, berichtete Brüggemann.
Kritische Berichte über Festspiele als Auslöser
Auslöser für den Rechtsstreit waren kritische Berichte Brüggemanns mit nach Ansicht der Salzburger Festspiele "(persönlichkeits)rechtsverletztenden Äußerungen", auf die der Festspielfonds und Hinterhäuser mit Abmahnungen in Höhe von 70.000 Euro bzw. 30.000 Euro reagierten. Diese umfassten zehn Punkte. In drei Punkten verpflichtete sich der Kulturjournalist zur Unterlassung, weil auch Fehler passiert seien, wie er zugestand. Weiter wollte er den Klägern nicht entgegenkommen und wappnete sich für ein Gerichtsverfahren, das nun abgeschlossen ist.
Laut Brüggemann urteilte das Oberlandesgericht, dass der Festspielfonds und Hinterhäuser nicht in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht bzw. allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden seien. Es sei somit legitim u.a. zu schreiben, dass Hinterhäuser sich in Sachen "Troubleshooting" darauf konzentriere, Kritiker mundtot zu machen. Das Gericht stützte sich dafür etwa auf die Kündigung von Schauspielchefin Marina Davydova oder auch das Vorgehen gegen Brüggemann.
(Quelle: apa)