Die schwarz-blaue Salzburger Landesregierung verschärft ihr Vorgehen gegen den Wolf. Mit einer Novelle des Jagdgesetzes soll die Tötung der Tiere erleichtert werden. Außerdem wird künftig zwischen Schad- und Risikotier unterschieden. Darüber hinaus wird die Ausweisung von Weideschutzgebieten ermöglicht.
Für Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) wurde die Novelle durch die steigende Zahl von Wölfen und Rissen im Bundesland notwendig. „Wir haben ein Gesetzeswerk erarbeitet, das sowohl Abwägung als auch klare Handlungsempfehlungen bei Begegnungen mit dem in Salzburg immer häufiger auftretenden Wolf vorsieht. Das gewährleistet zum einen Rechtssicherheit für die Betroffenen und gleichzeitig eine fundierte und Experten-gestützte Basis für Handlungsentscheidungen", so Svazek in einer Aussendung am Donnerstag.
Was ist ein Risikowolf?
Ein Risikowolf muss nicht erst Tiere gerissen haben, um als solcher klassifiziert zu werden. „Experten können einen Wolf in die neue Kategorie einordnen, wenn er offensichtlich für Tiere oder Menschen gefährlich ist“, führt Wolfsbeauftragter Hubert Stock aus. Mit der Novelle des Jagdgesetzes soll somit eine Präzisierung der Begriffe erfolgen.
Laut Marlene Svazek sei der „scheue Wolf“ schon lange nicht mehr scheu. „Experten bestätigen uns, dass, wenn der Wolf nicht bejagt wird, er eben seine Scheu verliert. Darum ist die Einführung der Kategorie ,Risikotier‘ im neuen Jagdgesetz besonders wichtig“, so Svazek.
Verfahren zum Abschuss von Wölfen beschleunigt
Mit der Novelle des Jagdgesetzes werde das Verfahren bis zum Erlass von möglichen Verordnungen zum Abschuss von Wölfen wesentlich beschleunigt. „Ein Schadtier, das bereits gerissen hat, wartet mit dem nächsten Riss natürlich nicht darauf, bis gesetzliche Verfahren abgeschlossen sind und oft ist ein Schadtier ja für eine Vielzahl an Rissen verantwortlich“, führt Stock weiter aus.
Neues Jagdgesetz ermöglicht Weideschutzverordnung
Stock hebt darüber hinaus die Ausweisung von Weideschutzgebieten hervor. Bislang musste im Einzelfall überprüft werden, ob der Schutz einer Alm möglich ist. „Nach der Novelle kann jetzt in einem weiteren Schritt eine Weideschutzverordnung erarbeitet werden, in der festgelegt wird, welche Weidegebiete, vor allem Almen, landesweit als nicht schützbar gelten, weil Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder nicht verhältnismäßig sind“, so der Wolfsbeauftragte des Landes.
(Quelle: salzburg24)