Schutz vor Wolf & Co

Salzburger Verordnung zu Weideschutzgebiete in Kraft

Wolfsabschüsse seien laut WWF ein vollkommen untaugliches Mittel zur Konfliktlösung.
Veröffentlicht: 14. Juni 2024 12:48 Uhr
In Salzburg trat heute die Weideschutzgebietsverordnung in Kraft. Damit werden Gebiete wie Almen als schützbar und nicht schützbar vor Wolf, Bär und Luchs eingestuft. Wo Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind, soll ein effizienteres Vorgehen gegen den Wolf möglich sein.

1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, wurden für die Weideschutzgebietsverordnung überprüft. Die Verordnung trat am 14. Juni um 00 Uhr in Kraft. Auf 434 Flächen ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich. Die anderen Flächen (6.186) wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig seien.

In der Weideschutzgebietsverordnung sind Kriterien definiert, nach denen Gebiete wie Almen als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Wesentlich dafür sind die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. Auch die Möglichkeit der Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden wurde genau analysiert. „Mein Ziel ist die heimische Almwirtschaft mit ihrer Biodiversität, die Weidetiere und auch die Kulturlandschaft im Bundesland und damit unsere Lebensgrundlage mit einem effizienten Wolfsmanagement zu schützen“, so LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ) in einer Aussendung am Freitag.

(Quelle: salzburg24)

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