Salzburg

Silvester-Schäden am Auto: Wer haftet?

Fallen Knallkörper unter oder auf ein Auto kann schnell ein Schaden entstehen.
Veröffentlicht: 31. Dezember 2012 16:18 Uhr
Im Freien abgestellte Fahrzeuge laufen in der Silvesternacht oft Gefahr, Knallern und Co. zum Opfer zu fallen. "Um etwaigen Scherereien vorzubeugen, sollte man das Auto rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Oliver Klamminger

Wer über keine Privatgarage verfügt, sollte sein Auto in dieser Nacht in einer öffentlichen Garage parken. Die Kosten dafür sind allemal geringer als die einer ärgerlichen Reparatur", sagt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. Vor bewussten Vandalenakten ist das Auto zwar auch in einer Garage nicht hundertprozentig geschützt, aber sie bietet definitiv die höchste Sicherheit.

 In Seitengassen parken

Wenn keine Möglichkeit besteht, das Auto in einer gesicherten Garage abzustellen, sollte in wenig frequentierten Seitengassen geparkt werden. Parkplätze in der Nähe beliebter Feier-Locations sind zu meiden, da hier gerne Raketen abgeschossen werden. "Werden Feuerwerkskörper direkt auf oder in ein Auto abgefeuert, können ernsthafte Schäden am Fahrzeug entstehen", warnt der ÖAMTC-Experte.

Abdeckung für Autos

   Neben sicherem Parken nennt der Clubexperte noch eine weitere Vorsichtsmaßnahme: Wird das Auto mit einer Plane bedeckt, ist es vor den gröbsten Einflüssen geschützt. Gegen Brandkörper bietet sie jedoch keinen ausreichenden Schutz, da sie nicht feuerfest ist. 

Wer haftet im Schadensfall?

   Kommt es zum Schadensfall, stellt sich die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich hat der Schädiger bzw. im Falle der Schädigung durch minderjährige Kinder der gesetzliche Vertreter für den Schaden aufzukommen. "Die Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden können, sind aber unabhängig davon meist in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden. "Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden meist aber nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt, wobei hier oft Selbstbehalte verlangt werden", so Hoffer. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verschafft hier Klarheit.  Wichtig ist es laut ÖAMTC-Experten, dass die Schäden dem Versicherer so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – mitgeteilt werden. Ein beigelegter Polizeibericht ist oft nützlich.

Finger weg vom Lenkrad an Silvester

Prinzipiell rät der ÖAMTC, zu Silvester eher auf das Auto zu verzichten. Bei Alkoholkonsum ist Autofahren ohnehin tabu. Aber auch abgesehen davon, sollte an diesem Abend bei Möglichkeit eher auf Öffis oder Taxis umgestiegen werden, um sich Stress und Ärger mit etwaigen Autoschäden zu ersparen.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

25.09.2025
Brand auf Baustelle

Hausfassade in Mittersill fängt Feuer

Von SALZBURG24 (KAT)
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken