Bis zum 30. Juni können Arbeitnehmer:innen jedes Jahr ihren Steuerausgleich des Vorjahres beim Finanzamt einreichen – passiert das bis zu dieser Frist nicht, wird die Arbeitnehmerveranlagung (AVN) automatisch vom Finanzamt erstellt und eine etwaige Gutschrift ausbezahlt. Wer sich selber um seine Steuern kümmert, steigt aber in den meisten Fällen besser aus, wie die Arbeiterkammer (AK) Salzburg mitteilt.
Sieben Tipps für euren Steuerausgleich
Der Assistent von Finanz-Online als vermeintliche Hilfestellung erkenne viele Steuersparpotenziale gar nicht – so könne das Tool Bürgern und Bürgerinnen hunderte Euro kosten. Man rate daher derzeit dringend davon ab, den Assistenten in Anspruch zu nehmen, so Eva-Maria Düringer von der AK.
Automatischer Steuerausgleich kann hunderte Euro kosten
Die AK berichtete in ihrer Aussendung von einer Steuerzahlerin, die 2022 für ihre Arbeitnehmerveranlagung erstmals den Assistenten von FinanzOnline verwendet hatte. Das Resultat war ein Guthaben von 123 Euro, rund 500 Euro weniger als im Vorjahr. Als sie das Formular neuerlich ohne Hilfe des Assistenten ausfüllte, betrug ihr Guthaben plötzlich 635 Euro. Der Assistent hätte sie demnach beinahe über 500 Euro an Steuerrückzahlung gekostet.
Bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung werden grundsätzlich nur Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für Versicherungszeiten und die freiwillige Weiterversicherung berücksichtigt. Auch vom Arbeitgeber gemeldete Homeoffice-Tage werden in der Homeoffice-Pauschale einbezogen.
Das könnt ihr im Steuerausgleich geltend machen
Wer aber andere Abschreibungen geltend machen kann, solle den Steuerausgleich besser selbst machen, rät die AK. Dazu zählen etwa Fortbildungskosten, Betriebsratsumlagen, Steuerberatungskosten, Beiträge zu Personenversicherungen, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag oder Familienbonus Plus.
Mit diesen sieben Tipps könnt ihr beim Steuerausgleich mehr rausholen:
Sieben Tipps für den Steuerausgleich
- Wer Teilzeit oder nicht das ganze Jahr arbeitet, bezahlt meist zu viel Lohnsteuer und bekommt daher umso mehr zurück. Wer keine Lohnsteuer bezahlt, bekommt mitunter einen Teil der SV-Beiträge erstattet.
- Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, verringert sich die Lohnsteuer. Alleinerziehende und Alleinverdiener erhalten zudem Absetzbeträge.
- Wer an Kirchen oder bestimmte andere Organisationen spendet, kann das von der Steuer absetzen. Eine Liste der geltenden Spendenempfänger findet ihr bei der AK.
- Ab einem Arbeitsweg von mindestens 20 Kilometern kann die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Die große Pendlerpauschale gibt es schon ab zwei Kilometern Weg, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumindest für die Hälfte des Weges unzumutbar sind.
- Beruflich bedingte Aus- und Fortbildungskosten, die selbst bezahlt werden, sind steuerlich absetzbar. Dies umfasst alle Schulungen, Kurse und Co, die für den Beruf relevant sind.
- Für bis zu 100 Homeoffice-Tage im Jahr gibt es automatisch je drei Euro Homeoffice-Pauschale.
- Die Betriebsratsumlage wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten, wirkt sich jedoch nicht steuermindernd aus. Daher kann sie in der Arbeitnehmer:innenveranlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ eingetragen werden.
Homeoffice-Pauschale gilt auch 2024
Neue Steuergrenzen, mehr Geld und aktualisierte Zuverdienstgrenzen: Mit Jahresbeginn haben sich steuerrechtlich einige Dinge geändert, die man beachten sollte. So wurde etwa die Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro auf 518,44 Euro erhöht – wer unter dieser Grenze bleibt, ist von der Lohnsteuer befreit und kann sich durch den Steuerausgleich den vollen Betrag zurückholen. Auch die Homeoffice-Pauschale wurde zunächst nur bis Ende 2023 befristet, wurde nun aber ins Dauerrecht übernommen und gilt somit auch für das laufende Jahr.
Steuerausgleich bringt im Schnitt 1.200 Euro Rückzahlung
Sich mit dem Steuerausgleich näher auseinanderzusetzen, kann sich also lohnen, so die AK. Immerhin fast zwölf Millionen Euro hat die Salzburger AK alleine im Jahr 2022 in steuerrechtlichen Beratungen für rund 52.000 Salzburger:innen zurückgeholt. Noch mehr kann man durch den AK-Steuerlöscher rausholen: Lässt man sich von den Expert:innen beim Steuerausgleich unterstützen, könne man sich im Schnitt über 1.200 Euro Rückzahlung freuen.
(Quelle: salzburg24)