So kommt ihr an euer Geld

Warum der "Steuerlöscher" heuer wichtiger ist denn je

Veröffentlicht: 23. Februar 2023 14:02 Uhr
Damit euch bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung heuer sicher kein Cent durch die Lappen geht, helfen AK und ÖGB im Rahmen der Aktion "Steuerlöscher" wieder beim Ausfüllen der teils komplizierten FinanzOnline-Formulare. Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier.
SALZBURG24 (alb)
  1. Wer kann den "Steuerlöscher" nutzen?
  2. Was muss man zum Termin mitbringen?
  3. Mit wie viel Steuergutschrift kann ich rechnen?
  4. Warum Arbeitnehmer:innenveranlagung nicht alleine ausfüllen?
  5. Was, wenn ich keinen "Steuerlöscher"-Termin bekomme?

Angesichts der Teuerung wollen es heuer viele Menschen in Salzburg mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung ganz genau nehmen und sich so viel Geld wie möglich zurückholen, zeigt der große Andrang bei der Aktion "Steuerlöscher" der Arbeiterkammer (AK) und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB). Im Rahmen der jährlichen Aktion helfen Expert:innen bei der Durchführung des Lohnsteuerausgleichs und holten so 2022 im Schnitt etwa 1.200 Euro pro Person zurück. Heuer könnte sogar noch mehr herausschauen. Wie auch ihr vom „Steuerlöscher“ profitieren könnt, haben wir für euch zusammengefasst.

 

Wer kann den "Steuerlöscher" nutzen?

Den "Steuerlöscher" kann jedes Arbeiterkammer- und Gewerkschaftsmitglied nutzen, wie die AK auf S24-Anfrage erklärt. Dazu zählen fast alle Arbeitnehmer:innen, Arbeitslose, wenn sie mehr als ein Jahr in einem Arbeitsverhältnis gestanden sind, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer:innen in Karenz, freie Dienstnehmer:innen sowie Präsenz- und Zivildiener und auch Pensionist:innen. Ausgenommen sind öffentlich Beschäftigte in der Hoheitsverwaltung, Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, die meisten Freiberufler:innen sowie leitende Angestellte.

Termine können unter der Nummer +43 662 868786 vereinbart werden.

Standorte und Termine der Aktion "Steuerlöscher":

  • Stadt Salzburg: 1. März bis 26. April 2023 (Markus-Sittikus-Straße 10)
  • Tamsweg: 13. bis 17. März (Regierungsrat-Haas-Platz 4)
  • Zell am See: 3. bis 7. April (Ebenbergstraße 1)
  • Bad Hofgastein: 11. bis 14. April (Rudolf-Bachbauer-Gasse 7)
  • Bischofshofen: 24. bis 28. April (Gasteiner Straße 29)
  • Hallein: 2. bis 12. Mai (Bahnhofstraße 10)
 

Was muss man zum Termin mitbringen?

Beim Termin selbst werden die Zugangsdaten zu FinanzOnline benötigt. Wer diese noch nicht hat, erhält sie gegen Vorlage eines Lichtbildausweises beim Finanzamt oder online.

Lebt man in einer Partnerschaft, sollten zusätzlich die Zugangsdaten des:der Partner:in mitgenommen werden. So können die AK-Mitarbeitenden prüfen, ob beispielsweise Anspruch auf den Alleinverdiener:innenabsetzbetrag besteht. Außerdem kann so der Familienbonus Plus bestmöglich aufgeteilt werden.

Belege für absetzbare Ausgaben

Hatte man im vergangenen Jahr berufsbedingte Ausgaben oder Krankheitskosten, kann auch davon ein Teil von der Steuer abgeschrieben werden. Dazu müssen Belege für die Ausgaben zum Termin mitgebracht werden. Eine Checkliste, was bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung steuerlich absetzbar ist, findet ihr hier:

PDF: Checkliste Arbeitnehmer:innen-Veranlagung

Was passiert beim „Steuerlöscher“-Termin?

Die AK-Fachleute tragen alle Absetzposten korrekt in das FinanzOnline-System ein. Dann wird das Formular abgeschickt.

Das Finanzamt hat sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und den Bescheid zu erlassen. Ist der Antrag durch, wird die Steuergutschrift in der Regel auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Ist keine Bankverbindung vorhanden, bringt der:die Postbot:in die Steuergutschrift in bar.

Mit wie viel Steuergutschrift kann ich rechnen?

Im Schnitt holte der „Steuerlöscher“ im vergangenen Jahr 1.200 Euro für jede beratene Person zurück, insgesamt kamen in Salzburg 12,5 Mio. Euro zusammen. Heuer könnte diese Summe noch steigen: Durch den Teuerungsabsetzbetrag zahlt sich der Steuerausgleich vor allem für Niedrigverdiener:innen aus. Sie können sich insgesamt 1.550 Euro zurückholen. Pendler:innen kommen sogar auf 1.610 Euro, denn für den Zeitraum ab 1.5.2022 stehen ihnen eine 50-prozentige Erhöhung der Pendlerpauschale und eine Vervierfachung des Pendlereuros zu.

 

Warum Arbeitnehmer:innenveranlagung nicht alleine ausfüllen?

Angesichts der Teuerung könne sich „niemand leisten, zu viel Steuern zu bezahlen“, betont Salzburger AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder die Wichtigkeit der Aktion. „Energie, Wohnen, Lebensmittel – unter der Rekordteuerung stöhnt mittlerweile auch die Mitte der Gesellschaft“, meint er.

AK Vorarlberg warnt vor FinanzOnline-Assistent

Zudem warnt die AK Vorarlberg vor der Nutzung des FinanzOnline-Assistenten bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Die vermeintliche Hilfestellung erkenne viele Steuersparpotenziale gar nicht – so könne das Tool die Menschen hunderte Euro kosten. Der Grund für die Differenz liege darin, dass der Assistent nicht personalisiert sei, also die Werte des Vorjahres nicht erkenne. Anschaffungen aus den Vorjahren, für die noch Abschreibungen möglich wären, würden ohne diese Vergleichsmöglichkeit leicht vergessen. Zudem seien die Fragestellungen des Tools problematisch. So stelle dieses etwa mehrere Fragen zu Pendlerpauschale oder Werbungskosten, aber keine zu Ausgaben für Fachliteratur.

Was, wenn ich keinen "Steuerlöscher"-Termin bekomme?

Die Arbeitnehmer:innenveranlagung kann fünf Jahre nach dem betreffenden Veranlagungsjahr durchgeführt werden. Auch wenn ihr heuer keinen Termin mehr ergattern könnt, habt ihr auf jeden Fall die Chance, euch euer Geld in den kommenden Jahren zurückzuholen. Zu komplexeren steuerrechtlichen Fragen berät die AK zudem auch während des Jahres.

(Quelle: salzburg24)

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