In den Arbeiterkammer-Bezirksstellen wurden 11,6 Millionen Euro und in den zahlreichen betriebsrätlich organisierten Betrieben, die im Rahmen der Aktion „ÖGB-Steuerlöscher im Betrieb“ besucht wurden, 1 Million Euro an zu viel bezahlter Steuer vom Finanzminister zurückgeholt. Das gab die Arbeiterkammer Salzburg am Mittwoch in einer Aussendung bekannt.
So bringt der Steuerlöscher Geld zurück
Insgesamt kam man so auf eine Summe von 12,6 Millionen Euro in 10.441 Beratungen. Im Durchschnitt durfte sich jedes beratene AK- bzw. Gewerkschaftsmitglied über 1.200 Euro freuen. „Die hohe durchschnittliche Gutschrift ergibt sich vor allem deshalb, weil viele Beschäftigte den Familienbonus Plus nicht über den Arbeitgeber, sondern im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Außerdem macht sich bemerkbar, dass die Sozialversicherungs-Rückerstattung – auch bekannt als Negativsteuer – auf 1.150 Euro erhöht wurde“, erklärt AK-Steuerexperte Peter Lederer. AK-Präsident Peter Eder ergänzt: „Mit 12,6 Millionen Euro ist die Aktion ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der den Konsum am Laufen hält und somit Arbeitsplätze sichert.“
16.627 Euro mehr am Konto
Als Beispiel führt die AK den Fall der Familie O. an. Der vierfache Familienvater war eigentlich nur interessehalber zum Steuerlöscher gekommen – schließlich hatte er in den vergangenen fünf Jahren aufgrund der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung ohnehin immer Steuergutschriften erhalten. Am Ende hatte er 16.627 Euro mehr am Konto.
Wie konnte die AK helfen? Frau O. hatte stets die Sozialversicherungsrückerstattung ausbezahlt bekommen, der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Kindermehrbetrag, der Familienbonus und der Mehrkindzuschlag wurden bei der automatischen Veranlagung jedoch nicht berücksichtigt. Hier sieht AK-Steuerexperte Lederer Handlungsbedarf: „In Zeiten der Digitalisierung muss es möglich sein, dass bei der automatischen Veranlagung auch der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Familienbonus und der Kindermehrbetrag ausbezahlt werden, wenn der oder die Partner:in bei Finanz-Online eingetragen ist.“
Arbeiterkammer sieht Handlungsbedarf
Handlungsbedarf sieht er auch beim Familienbonus, da dieser beispielsweise bei Niedrigverdienerinnen bzw. -verdienern, mit mehreren Kindern nicht in voller Höhe ausbezahlt wird, obwohl Vollzeit gearbeitet wird – wie bei Familie P., in der die Mutter Teilzeit und der Vater Vollzeit arbeitet. Bei einem Bruttoverdienst von 1.800 Euro steht dem Vater nur 1385,22 Euro statt 3.000 Euro jährlich für beide Kinder zu. Den vollen Familienbonus würde er erst bei einem Einkommen von 2.330 Euro erhalten.
AK-Präsident Peter Eder dazu: „Die Lösung ist ganz einfach: Der Familienbonus soll negativsteuerfähig sein. Dadurch würden alle Familien mit Kindern gleichermaßen unterstützt und jedem Kind die gleichen Chancen eröffnet. Gerade in der jetzigen Krisenzeit ist dies wichtig für Konsum und Wirtschaft.“
(Quelle: salzburg24)