- Wie entsteht Schimmel?
- Wo befindet sich Schimmel?
- Wie gefährlich ist Schimmel?
- Wie kann man Schimmel entfernen?
- Wie kann man Schimmel verhindern?
- Wer zahlt bei Schimmel?
Wegen der explodierenden Energiekosten verzichten viele zu Hause auf das Heizen. Was Geld sparen soll, bringt oft einen unliebsamen Untermieter mit sich: Schimmel. Wie ihr diesen beseitigen und vorbeugen könnt – wir haben Tipps und Tricks gesammelt.
Wie entsteht Schimmel?
Als unliebsame Konsequenz macht sich in den kalten Wohnräumen allerdings gerne Schimmel breit. Nährboden für diesen sind schlecht gelüftete und wenig geheizte Räume, kalte Außenwände oder auch bauliche Mängel.
Die in jeder Wohnung produzierte Feuchtigkeit begünstigt Schimmel ebenso, informiert der NDR. In einem Mehrpersonen-Haushalt entstehen beim Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen jeden Tag mehr als zehn Liter Feuchtigkeit. Bei zu kalten Temperaturen in den Räumlichkeiten kondensiert die Luftfeuchtigkeit und es bilden sich nasse Stellen, an denen sich Schimmelpilze ansiedeln können. Neben der Feuchtigkeit benötigt der Schimmel Nahrung in Form organischer Stoffe. Diese findet er wiederum in Bau- und Einrichtungsmaterialen, auch Staub reicht oft bereits aus.
Wo befindet sich Schimmel?
Beliebte Stellen in den Wohnräumen sind bei den Fenstern, hinter Bildern und Möbelstücken sowie im Bad an den Fugen. Kennzeichen für Schimmelbefall sind dunkle Flecken oft verbunden mit einem muffig-modrigen Geruch.
Wie gefährlich ist Schimmel?
Schimmel stellt auch ein Gesundheitsrisiko dar. So konnte in Studien ein Zusammenhang zwischen Schimmelbelastung und Atemwegsbeschwerden nachgewiesen werden, erklärt die Mietervereinigung auf ihrer Website. Besonders gefährdet sind immungeschwächte und allergische Menschen.
Wie kann man Schimmel entfernen?
Gibt es bereits Schimmelbefall in der Wohnung, gilt es rasch zu handeln. Zunächst ist das Ausmaß abzuklären: Ist die befallene Fläche bereits größer als eine Kreditkarte, empfiehlt es sich, Experten zu kontaktieren. Bei kleineren Flecken kann zunächst das Besprühen mit Haarspray gegen eine weitere Verbreitung helfen. Im Handel gibt es zudem eine Vielzahl an Schimmelentferner zu kaufen, die jedoch häufig den Wirkstoff Benzalkoniumchlorid enthalten. Dieser wiederum kann zu Hautreizungen führen.
Daher empfiehlt es sich generell bei der Schimmelbeseitigung Schutzkleidung in Form von Handschuhen, einer Schutzbrille und Atemschutzmaske zu tragen.
Wie kann man Schimmel verhindern?
Heizen
Wohnräume sollten mindestens eine Raumtemperatur von 18 Grad aufweisen. Auch Räume, die nicht bewohnt werden, sollen nicht zu kühl werden, ein Temperaturunterschied zwischen den verschiedenen Räumen sollte generell nicht zu groß sein. Ist die Luft in der Wohnung warm genug, kann diese produzierte Feuchtigkeit besser aufnehmen und so Schimmel vorbeugen.
Richtig lüften
Gekippte Fenster in der kalten Jahreszeit helfen bei der Luftzirkulation nicht wirklich, dafür geht Energie verloren und die Zimmer kühlen stärker aus. Besser ist daher zweimal am Tag – eimmal morgens, einmal abends – stoßzulüften. Dafür die Fenster weit öffnen, damit ein Luftdurchzug entsteht. Im Winter genügen bereits zwei bis drei Minuten, um einen Luftaustausch zu gewährleisten, in wärmeren Monaten sind fünf bis zehn Minuten ausreichend.
Auf Luftfeuchtigkeit achten
Die Luftfeuchtigkeit zu Hause lässt sich mit einem Hygrometer überprüfen. Anschaffungskosten: Rund 15 Euro. Die Luftfeuchtigkeit soll im Idealfall im Winter maximal zwischen 55 und 65 Prozent betragen. Sind die Werte höher, schafft Stoßlüften Abhilfe.
Wer zahlt bei Schimmel?
Befindet sich Schimmel in meiner Mietwohnung, bin ich bei oberflächlicher Schimmelbildung als Mieter:in verpflichtet, diesen zu entfernen. Wenn der Schimmel allerdings in das Mauerwerk eindringt und nicht allein durch eine Behandlung der Oberfläche beseitigt werden kann, handelt es sich um einen ernsten Schaden des Hauses, der von den Vermieter:innen zu beheben ist, informiert die Arbeiterkammer.
Wurde der Schimmel durch den/die Mieter:in verschuldet, können die Vermieter:innen die Sanierungskosten von diesen zurückfordern. Andernfalls haben Mieter:innen wiederum das Recht, Mietminderung zu beantragen.
Wodurch die Schimmelbildung verursacht wurde, kann in der Regel nur von einem Sachverständigen geklärt werden.
(Quelle: salzburg24)






