Drei Etappen

So wird der Neustart in Salzburgs Schulen

In Salzburg soll der Schulbetrieb in drei Etappen wieder aufgenommen werden. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 24. April 2020 14:26 Uhr
Die Eckpunkte, wie das Bildungssystem in den nächsten Wochen wieder schrittweise hochgefahren werden soll, stehen seit Freitag fest. In Salzburg soll dies in drei Etappen erfolgen.

"Dabei orientiert man sich an den Prinzipien eines Unterrichts mit reduzierter Schülerzahl, Schutz und Hygiene sowie einer Leistungsbeurteilung mit Augenmaß. Die Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigten und die Pädagoginnen und Pädagogen haben nun Klarheit, wie dieses Schuljahr zu Ende geführt wird", so Bildungs-Landesrätin Maria Hutter (ÖVP) in einer Aussendung am Freitag.

Fahrplan für Salzburgs Schüler

Und das ist der Fahrplan für die rund 73.000 Schülerinnen und Schüler für Salzburg:

  • Am 5. Mai beginnt der Unterricht für die Maturaklassen, Abschlussklassen von BMS und BMHS sowie Lehr-Abschlussklassen in den Berufsschulen.
  • Ab 15. Mai (Etappe 2) folgen dann alle Klassen der Primär- und Sekundarstufen I (Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Allgemein Bildende Höhere Schulen), Sonderschulen und Deutschförderklassen.
  • Die dritte Etappe ab 29. Mai betrifft dann die weiteren Klassen der Sekundarstufe II (AHS Oberstufe, BMS, BMHS, Berufsschulen) sowie die Polytechnischen Schulen.

Schulbetrieb: Schichtsystem ab 18. Mai

Um die erforderlichen Mindestabstände und Verhaltensregeln einhalten zu können, gilt ab 18. Mai ein Schichtsystem. Dadurch soll die Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler im Unterricht um 50 Prozent reduziert werden. "Die jeweiligen Stundenpläne bleiben aufrecht, alle Fächer mit Ausnahme von Leibeserziehung und Musik finden statt. Die dadurch entstehenden Freistunden sollen für die Vertiefung anderer Fächer verwendet werden", erklärt Bildungsdirektor Rudolf Mair in einer Aussendung.

Klassen werden in zwei Gruppen geteilt

Alle Klassen werden in zwei Gruppen – "A" und "B" – geteilt. In der ersten Woche erhalten Schülerinnen und Schüler der Gruppe A an drei Werktagen – Montag bis Mittwoch – Unterricht. An den zwei weiteren Tagen können sie dann Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen. Die Kinder und Jugendlichen der Gruppe B können von Montag bis Mittwoch Betreuung in Anspruch nehmen und werden Donnerstag und Freitag unterrichtet. In der darauffolgenden Woche wird abgewechselt.

Umfangreiche Hygiene-Auflagen

Von Anfang an wird der Schulbetrieb unter Einhaltung umfangreicher Hygiene-Auflagen stattfinden. Dazu gibt es ein eigenes Handbuch des Bildungsministeriums, das auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums aufbaut. So gilt Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude und für Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in die Schule (im Volksschulbereich in abgeschwächter Form). Während des Unterrichts tragen die Kinder und Jugendlichen keinen Mund-Nasen-Schutz. Es gibt genaue Richtlinien für Prüfungen (Zentralmatura) wie beispielsweise regelmäßiges Lüften, Einhaltung von Abständen oder fixe Zeitintervalle für das Händewaschen. Außerdem gibt es verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion in den Gebäuden.

Risikogruppen vom Unterricht ausgenommen

"Für die Lehrerinnen und Lehrer an Landesschulen werden Masken vom Land zur Verfügung gestellt. Für die Masken der Kinder sind die Eltern zuständig", informiert Landesrätin Hutter. Risikogruppen von Schülerinnen und Schülern oder weiterer in den Bildungseinrichtungen tätiger Personen werden vom Unterricht beziehungsweise vom Erscheinen in der Schule ausgenommen. Unterrichten sollen primär Lehrerinnen und Lehrer, die keiner Risikogruppe angehören. 

Aufsteigen mit Nicht Genügend?

Generell werden Volksschülerinnen und -schüler im Schuljahr 2020/21 Klassen nicht wiederholen müssen, außer Eltern und Erziehungsberechtigte wünschen dies. In allen anderen Schularten und -stufen wird ein Aufsteigen mit einem Nicht Genügend ohne Beschluss der Klassenkonferenz möglich sein. Für all jene, die mehr als ein Nicht Genügend aufweisen, bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht; sie können im Bedarf durch Beschluss der Klassenkonferenz abgeändert werden.  

(Quelle: salzburg24)

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