Die ebenfalls behördlich verordnete Sperre der Seilbahnen für die Beförderung von Personen läuft Ende April aus. Das Betreten von öffentlichen Spielplätzen sowie Kinderspielplätzen bei Bauten mit mehr als fünf Wohnungen ist ab Anfang Mai wieder eingeschränkt möglich.
Spielplätze: Maskenpflicht für Erwachsene
Kinder und Jugendliche und deren Begleit- und Aufsichtspersonen sowie Menschen, die dort Aufbau-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchführen, dürfen diese betreten. Für Begleit- und Aufsichtspersonen sowie Personen, die Aufbau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen, gilt jedoch, dass diese einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
(Quelle: salzburg24)