Richterin Bettina Maxones-Kurkowski sprach den geständigen Burschen am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen "Verhetzung" schuldig, verhängte aber keine Strafe. Falls der Teenager während einer dreijährigen Probezeit nichts mehr anstellt, verzichtet das Gericht auf eine Bestrafung.
"Mache das aus Langeweile"
Der bisher unbescholtene Arbeitslose wurde auch wegen Sachbeschädigung verurteilt, weil er im Juni ein Moped umgeworfen hatte. Dafür muss er nun dem Besitzer einen Teilschadensersatz von 500 Euro zahlen. "Ich machte das aus Langeweile, ich hatte an diesem Abend viel getrunken", schilderte der Bursch in der fortgesetzten Verhandlung. Die ausländerfeindlichen Sprüche habe er deshalb ins Facebook gestellt, weil er damals Probleme mit türkischen Staatsbürgern gehabt hätte und diese auch immer wieder ältere Leute im Bus anrempeln würden.
19-Jähriger ohne Verteidiger
Eine Verurteilung wegen Verhetzung hätte sich der Bursch ersparen können: Bei einer Verhandlung am 16. Jänner 2012 erteilte das Gericht einen Beschluss auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens, der dann gültig geworden wäre, wenn der Angeklagte eine gemeinnützige Leistung von 50 Stunden absolviert hätte. Doch nach 30 Stunden ließ er es sein. Alle Bemühungen, dass er noch die restlichen 20 Stunden abarbeitet, seien gescheitert, erklärte die Richterin. Deshalb erfolgte heute der "Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe". Die Vorstrafe scheint im privaten Leumundszeugnis nicht auf. Der Beschuldigte, der ohne Verteidiger erschienen war, nahm das Urteil an. (APA)
(Quelle: salzburg24)