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200.000 Euro Beratungshonorar: Jurist von Betrugsvorwurf im Zweifel freigesprochen

Ein Jurist musste sich am Montag wegen schweren Betruges vor Gericht verantworten. Das Urteil: Ein Freispruch.
Veröffentlicht: 22. Oktober 2012 16:58 Uhr
Mit einem Freispruch im Zweifel hat am Montag am Landesgericht Salzburg ein Prozess gegen einen Juristen aus Salzburg geendet, der neun Personen insgesamt rund 200.000 Euro an Beratungshonoraren und Vorauszahlungen für vermeintliche EU-Förderungen herausgelockt haben soll.

Dem 49-Jährigen habe ein Schädigungsvorsatz nicht nachgewiesen werden können, sagte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski anschließend zur APA. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jurist wegen Betruges angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten schweren Betrug vorgeworfen. Der Mann hingegen beteuerte seine Unschuld. Der Akademiker habe seinen Kunden vorgegaukelt, er hätte beste Kontakte zur EU-Spitze, hieß es in der Anklage. Die Opfer wollten die Förderungen für Firmenprojekte verwenden. Doch daraus wurde nichts.

Betroffener lernte Angeklagten bei Seminar kennen

Ein Betroffener lernte den Wirtschaftsjuristen bei einem Seminar kennen, das eine Versicherung veranstaltet hatte. Der Angeklagte habe dort als Vortragender seine Argumente sehr professionell vorgebracht, schilderte der Oberösterreicher, der dem Beschuldigten danach insgesamt 65.000 Euro übergeben hatte. "Ich habe mitbekommen, dass auch andere investieren. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass da etwas schief läuft."

Jurist beteuerte kein Risiko

Der Jurist habe beteuert, die Investitionen seien risikofrei und die EU-Projekte genehmigt, sagte der Oberösterreicher. "Dann bin ich mehr oder weniger ins offene Messer gerannt." Ein Gesundheitsprojekt in Aspach sei nicht zustande gekommen. Der Jurist habe ihm in den vergangenen Jahren zwar Teilbeträge zurückgezahlt, aber weit nicht jene Summe, die er im Jahr 2006 investiert hatte, so der Zeuge.

Der Schöffensenat sprach den 49-Jährigen im Zweifel frei. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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