Bereits am 14. Juli dieses Jahres hat das Stadtratskollegium nach zahlreichen Anrainerbeschwerden über die Lautstärke und unliebsame Vorfälle in der Lokalmeile Gstättengasse ein Maßnahmenpaket beschlossen. Seither haben Magistrat und Polizei verstärkt kontrolliert, es wurden Lärmbelästigungen geprüft, Verstößen gegen Gewerbeordnung und Jugendschutz nachgegangen und ein Amtsbericht zur Beschlussfassung eines Alkoholverbotes in Auftrag gegeben.
Alkoholverbot an Wochenenden und Feiertagen
Der nun fertiggestellte Amtsbericht sieht ein Alkoholverbot für den Bereich Gstättengasse, Anton-Neumayr-Platz und Ursulinenplatz jeweils samstags, sonntags und an den gesetzlichen Feiertage im Zeitraum von 0 bis 6 Uhr vor. „In der nächsten Gemeinderatssitzung kann der Beschluss erfolgen“, teilte Preuner mit.
SALZBURG24-Leser glauben nicht, dass das Alkoholverbot reicht
Wir haben unsere Leser bereits im Juli gefragt, was ihr von dem angekündigten Alkoholverbot in der Gstättengasse haltet. Von den 997 Usern, die abgestimmt haben, sprachen sich knapp 249, das sind knapp ein Viertel, für das Alkoholverbot aus. Die Mehrheit, nämlich 748 der rund 1.000 Leser halten von dem Verbot nichts oder wenig. Hier das Umfrage-Ergebnis im Detail.
Viele Lokale in Gstättengasse mit nächtlichen Öffnungszeiten
Ein alleiniges Alkoholverbot scheint auch für den Vizebürgermeister nicht ausreichend, um die Situation rund um die Gstättengasse zu beruhigen. „Wir haben im laufenden Ermittlungsverfahren mehrere Schwerpunktkontrollen in der Gstättengasse und Umgebung durchgeführt. Die Ergebnisse waren, vereinfacht gesagt, ernüchternd. Die Stadt hat im gegenständlichen Bereich eine Vielzahl von Gastgärten und Lokalen genehmigt. Wie die Kontrollen gezeigt haben, sind einerseits die Gastgärten Ausgangspunkt von Lärmbelästigungen, andererseits sorgt die Nichteinhaltung von betriebsanlagenrechtlichen Auflagen für massive Störungen“, schildert Bgm.-Stv. Harry Preuner.
Ausschank bis in die Morgenstunden
Preuner schiebt den Ball an die Betriebsanlagenbehörde weiter, für das sich Stadtrat Johann Padutsch (GRÜNE) verantwortlich zeichnet. Demnach würden Lokalitäten mit Sperrstunde 4 Uhr durch die Behörde genehmigt. „Ich frage mich daher schon, wie ein Alkoholverbot exekutiert werden soll, wenn eine Stelle der Stadt massiv in eine andere Richtung arbeitet. Einerseits wird der Gassenausschank bis in die Morgenstunden genehmigt. Anderseits sollen nun die Beamten der Stadt das ausgeschenkte Bier beschlagnahmen. Das wird nicht wirklich funktionieren“, so Preuner in der Aussendung am Dienstag. Für den Vizebürgermeister gibt es nur einen Weg: Keine neue Bewilligung mehr für Lokale in dem Bereich mit einer Sperrstunde von 4 Uhr, eine Überprüfung der zivilrechtlichen Bewilligungen für Gastgärten und deren Entzug bei massiven Verstößen sowie eine rasche Erledigung anhängiger Berufungsverfahren.
Anrainer um Mithilfe gebeten
Gleichzeitig bittet Preuner die Anrainer sämtliche Übertretungen der Sperrstunde festzuhalten, zu dokumentieren und der Stadtgemeinde Salzburg mitzuteilen. Das betroffene Lokal werde dann „unter Hinweis auf die Beschwerde ermahnt und der Widerruf der Sondergebrauchsgestattung angedroht“, heißt es in der Aussendung. Hält sich das Lokal nicht daran, werde die Nutzungsbewilligung widerrufen.
Auszug aus dem Kontrollbericht vom 20./21. August 2016:
Seitens der Betriebsanlagenbehörde wurden wieder mehrere Beanstandungen festgestellt. Das „NN“ hat erneut die Türen beider Eingänge offen gehalten und mit lautstarker Musik den gesamten Anton-Neumayer-Platz und die Gstättengasse derart beschallt. Seitens des Baurechtsamtes wurde wieder umgehend auf diesen Missstand reagiert und eine entsprechende Anzeige gelegt. Ebenfalls wurden auch noch weitere Lokale in der Gstättengasse kontrolliert, die durch offene Lokaltüren ebenfalls die Gstättengasse bzw. den Anton-Neumayer-Platz beschallen und zur Anzeige gebracht. (…) Übereinstimmend wurde zwischen Abt. 1 und Abt. 5 festgestellt, dass die Sitzgelegenheit im Bereich Gstättengasse vor dem Gastgarten des Lokales „(…)“ einer Entspannung der Situation vor Ort entgegensteht und ebenfalls eine Belastung für die Anrainer in weiterer Folge als Lärmquelle bedeutet. Es wird daher neuerlich die Beseitigung dieser Sitzgelegenheit dringend empfohlen.“
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(Quelle: salzburg24)