Veröffentlicht: 15. März 2012 08:41 Uhr
Die Wohnsituation für Mieter mit befristeten Verträgen wird auch in Zukunft nicht billiger. Sie bleiben weiterhin vom Anspruch der Wohnbeihilfe ausgeschlossen, obwohl die Anzahl der Ansuchen um Wohnbeihilfe steigt.
Mieter mit befristeten Verträgen von Wohnbeihilfe ausgeschlossen
Für die Antragsteller betonte LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ), dass es nach der vergangenen Gebäude- und Wohnungszählung in Salzburg fast 19.000 befristete Mietverhältnisse gebe. Diese Mieter seien von der erweiterten Wohnbeihilfe ausgeschlossen, weil das Gesetz nicht auf die soziale Bedürftigkeit abziele, sondern auf ein formales Erfordernis. Der Verfassungsrechtler Walter Berka komme in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die derzeitige Regelung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoße, da die derzeitigen Förderungsbedingungen eine Mehrheit von Wohnungssuchenden trotz grundsätzlicher Förderungswürdigkeit und Bedürftigkeit von der erweiterten Wohnbeihilfe ausschließen.SPÖ: Gelder müssen aus Wohnbauförderung kommen
LAbg. Roland Meisl (SPÖ) verwies darauf, dass bei einem Ausbau der erweiterten Wohnbeihilfe die Gelder aus der Wohnbauförderung kommen müssten. Dem Wohnbauförderungsfonds würden dadurch erhebliche Gelder entzogen werden, und die Preisspirale würde sich weiter nach oben drehen. Ziel sei es, möglichst viele erschwingliche Wohnungen auf dem Markt zu haben und nicht, die erweiterte Wohnbeihilfe auszubauen. Mit der Beschränkung der erweiterten Wohnbeihilfe auf unbefristete Mietverträge sollen unbefristete Mietverträge – und damit die Sicherheit der Mieter – gefördert werden.ÖVP sieht keine Verfassungswidrigkeit
LAbg. Florian Kreibich (ÖVP) stellte in Frage, ob die Wohnbeihilfe überhaupt im WohnbauförderungsgesetzGrüne sehen keinen „Erziehungseffekt“
Für LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) gebe es keine sozialpolitische Begründung für die Unterscheidung zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen. Auch sei der "Erziehungseffekt", die Zahl der unbefristeten Mietverträge zu erhöhen, nicht gelungen.Ansuchen um Wohnbeihilfe steigen ständig
Hofrat Ferdinand Faber berichtete, es gebe auch genug Gründe für die Verfassungskonformität. Christine Kubik, Leiterin der Abteilung 10 Wohnungswesen des Landes, berichtete, dass die Anzahl der Ansuchen um Wohnbeihilfe sowohl bei der "normalen" als auch bei der erweiterten Wohnbeihilfe ständig gestiegen seien. Beim Ausbau der erweiterten Wohnbeihilfe ergebe sich ein erhöhter Personalaufwand von zwei Stellen. Ein kurzfristiger positiver sozialer Effekt würde langfristig wieder verschwinden, weil weniger Geld für die Wohnbauförderung zur Verfügung stehen würde und die Kosten steigen würden.(Quelle: salzburg24)