Alleine in der Schuldenberatung Salzburg sei die Zahl der Klienten ohne Arbeit in den vergangenen eineinhalb Jahren von 19 auf 28 Prozent gestiegen - ein Plus von fast 50 Prozent. "Diese Klienten haben zu wenig Geld und können die geforderten Raten schlicht und einfach nicht bezahlen." Die größte Hürde stelle dabei die bei Privatinsolvenzen geltende Mindestquote von zehn Prozent dar. Schuldner müssen über einen Zeitraum von sieben Jahren alles Geld über dem Existenzminimum zurückzahlen.
Schuldner unter großen Druck
Nur wenn dann die Quote erfüllt wird, tritt die Restschuldbefreiung in Kraft, sonst bleibt der Schuldner auf all seinen Verpflichtungen sitzen. Betroffene laufen Gefahr, sich ihr ganzes Leben lang mit Lohnpfändungen, Exekutionen, Inkassobüros und Rechtsanwälten herumschlagen zu müssen. Niederreiter fordert darum die Streichung der Mindestquote. "Eine solche gibt es in der ganzen EU nur mehr in Österreich und Tschechien."
"Wenn jemand ein siebenjähriges Abschöpfungsverfahren hinter sich hat, und dann keine Restschuldbefreiung bekommt, ist das frustrierend. Es geht um Zukunftschancen von Menschen in einer wirtschaftlichen und oft auch psychologisch desaströsen Lage", sagte auch Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne). Bei ihrer letzten Konferenz im Juni hätten darum die Soziallandesräte der Bundesländer geschlossen an die Bundesregierung appelliert, die Quote zu streichen.
Schuldenfalle Zinsen und Spesen
Dringenden Reformbedarf ortet die Schuldenberatung auch in einem weiteren Punkt: Die Hälfte der Schulden seiner Klienten sei nicht durch Konsum, sondern durch Zinsen, Kosten und Spesen entstanden, berichtete Niederreiter. "Werden Schulden nicht bezahlt, verdoppeln sie sich aufgrund der Zinsen etwa alle fünf Jahre." Gesetzliche Regelungen, Überziehungszinsen auf ein niedrigeres Niveau zu senken, seien aber bisher am Widerstand der Banken gescheitert.
Wenig Freude mit einer Streichung der Mindestquote zeigte am Dienstag Gerd Raspotnik von der Wirtschaftskammer Salzburg. "Eine Insolvenz ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern. Ein Teil der ausstehenden Forderungen soll darum bezahlt werden. Zehn Prozent heißt, das Gläubiger auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten."
(APA)
(Quelle: salzburg24)