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Bianca Jaggers Ring: Streit um Finderlohn

Bianca Jagger soll anfangs der Wert des Ringes nicht bekannt gewesen sein.
Veröffentlicht: 29. Jänner 2013 14:14 Uhr
Vor viereinhalb Jahren verlor Bianca Jagger, Ex-Frau von Rolling Stone Mick Jagger, ihren Ring in Salzburg. Der Finder klagt nun auf einen Finderlohn von 10.000 Euro, die Celebrities wollen so viel aber nicht zahlen. Das "wertlose Schmuckstück" soll 200.000 Euro wert sein.
SALZBURG24 (Florian Gann)

Viereinhalb Jahre nach Auffindung eines mit Brillanten verzierten Platinrings von Bianca Jagger in Salzburg wird der Rechtsstreit um den Finderlohn noch um eine Stufe grotesker. Der Finder, ein Salzburger, klagte die Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger auf 10.000 Euro Finderlohn. Er stützte sich dabei auf Angaben, wonach das Juwel 200.000 Euro wert sei. Doch wenige Tage vor dem bevorstehenden Prozess am 5. Februar in Salzburg brachten Jaggers Rechtsvertreter am Montag beim Landesgericht einen Schriftsatz ein, in dem steht: Einem Gutachten eines Salzburgers Edelsteinlabors zufolge sei der Ring nur 17.760 Euro wert.

Streit um Wert des Ringes

Der gesetzliche Anspruch auf Finderlohn würde daher auch nur mehr rund 1.000 Euro betragen. Der Anwalt des Salzburger Bauunternehmers ist verärgert. "Die Expertise von Juwelier Eigner ist bereits vom 18. 11. 2010 datiert. Das ist schon über zwei Jahre her", empörte sich Rechtsanwalt Alexander Schuberth am Dienstag im APA-Gespräch. Im Schriftverkehr in den vergangenen zwei Jahren mit der Wiener Rechtsanwaltskanzlei "Lansky, Ganzger & Partner", welche die Society-Lady und Menschenrechtsaktivistin in der Causa vertritt, sei nicht die Rede von einem geringeren Wert des Ringes gewesen.

Bianca Jagger: Keine Ahnung vom Wert des Ringes

"Dieser Wert von 200.000 Euro wurde im Übrigen von Frau Jagger höchstpersönlich medial in Umlauf gebracht", sagte Schuberth. Nun lasse Bianca Jagger in dem vorliegenden Schriftsatz ausführen, "dass aufgrund des Umstandes, dass sich diese den Ring nie versichern ließ, ihr auch der Wert des Ringes nicht bekannt gewesen sei", zitierte der Anwalt des Finders aus dem Schreiben. "Sie hätte das Schmuckstück für ihre eigene Tochter entworfen und hätte zum damaligen Zeitpunkt nicht daran gedacht, den selbst designten Ring versichern zu lassen. Woher nun Frau Jagger den Wert des Ringes in Höhe von 200.000 Euro herbeizog, wird wohl ein dauerndes Geheimnis bleiben, persönlich hat sie sich ja bislang noch niemals vor Gericht eingefunden."

Jagger "weiß nicht, was läuft"

Dass nun die Gegenseite von einem viel geringeren Wert des Ringes ausgeht, bezeichnet Schuberth als "etwas skurril und fadenscheinig". "Offenbar weiß Bianca Jagger gar nicht, was da läuft."

Bianca Jagger hatte dem Bauunternehmer schon im Oktober 2008 über ihren Anwalt ein Angebot übermittelt: Sie wolle den begehrten gesetzlichen Finderlohn-Anspruch in der Höhe von 10.000 Euro spenden, ließ sie ausrichten. Der Salzburger lehnte den Vorschlag ab. "Von dem Betrag 9.000 Euro an Amnesty International zu überweisen und bloß 1.000 Euro an meine Mandantschaft, stellt ein inakzeptables Anbot dar. Almosen werden dankend abgelehnt", sagte Schuberth.

Wertloses Schmuckstück ist 200.000 Euro wert

Die Kanzlei "Lansky, Ganzger & Partner" bestreitet das Klagebegehren in seinem gesamten Umfang "dem Grunde und der Höhe nach". Es wurde betont, dass der Salzburger den Ring, den er am 22. August 2008 in der Nähe eines Hotels in der Stadt Salzburg vom Boden aufklaubte, nicht unverzüglich abgeliefert habe und ihm deshalb der Finderlohn gar nicht zustehe. Doch der Bautechniker beteuerte, er habe den Ring erst deshalb zwei Wochen nach der Auffindung zur Polizei bringen lassen, weil er anfangs geglaubt habe, das Schmuckstück sei wertlos und es daher seiner Tochter geschenkt.

Schuberths Resümee im bisherigen Rechtsstreit lautet: "Es wird weiterhin beharrlich der wohl in jeder Weise zu Recht bestehende Finderlohn nicht ausbezahlt."

Bei der vorbereitenden Tagsatzung in dem angestrengten Zivilprozess nächsten Dienstag vor Richter Friedrich Gruber am Landesgericht Salzburg wird zuerst einmal die Frage erörtert, ob Salzburg überhaupt ein zulässiger Gerichtsstandort für die Klage ist und nicht etwa London, wo Bianca Jagger ihren Hauptwohnsitz hat.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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