Mit der Ausschreibung der Landtagswahl für Sonntag, 22. April, wurden weitere Fristen und Stichtage festgelegt. Wichtige Informationen zur und rund um die Wahl finden sich auf der Wahl-Seite des Landes.
Die Wahl der 36 Abgeordneten zum Salzburger Landtag erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Salzburger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
12. und 16. März: Wer darf wirklich wählen?
Von 12. bis 16. März liegen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Anträge gestellt werden, um möglicherweise Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufzunehmen oder möglicherweise Nicht-Wahlberechtigte zu streichen. Danach wird die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bekanntgegeben.
Uhr für Parteien tickt
Wahlwerbende Parteien müssen ihre Bezirkswahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde bis 14. März, 13 Uhr, einbringen. Unterstützungserklärungen können bis spätestens 19. März zurückgezogen werden. Die Bezirkswahlvorschläge werden am 26. März veröffentlicht. Bis 17. April müssen die Gemeinden Wahlsprengel, Wahllokale, Verbotszonen und die Wahlzeit kundmachen. An diesem Tag endet um 13 Uhr auch die Frist, Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde einzubringen, die zwei Tage später kundgemacht werden.
Wahlkarten bis 19. April beantragen
Wahlkarten können bereits jetzt bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden, verschickt werden sie voraussichtlich nach Ostern. Letzter Antragstermin ist der 19. April.
22. April: Wahlergebnisse ab 17 Uhr
Am 22. April, dem Tag der Landtagswahl, werden die vorliegenden Ergebnisse und Hochrechnungen auf der Landes-Website gegen 17 Uhr veröffentlicht, nachdem alle Wahllokale geschlossen haben. Dabei sind die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Briefwählerstimmen bereits berücksichtigt. SALZBURG24 wird live berichten. Wahlkarten, die in anderen Wahllokalen als am eigenen Wohnsitz-Wahllokal abgegeben wurden, werden am 25. April ausgezählt. Das endgültige Wahlergebnis wird dann am 27. April durch die Landeswahlbehörde beschlossen.
(Quelle: salzburg24)