Da die Schwerpunktkontrollen der letzten Jahre nicht unbedingt von nachhaltigem Erfolg gekrönt sind, habe man die Entwicklungen analysiert und effizientere Maßnahmen getroffen, schildert Preuner: „Es war leider festzustellen, dass mit den bisherigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen allein das Auslangen nicht mehr gefunden werden kann“.
Abschiebung von verurteilten Prostituierten
Bislang seien Prostituierte x-mal angezeigt, auch verurteilt worden. Nachdem die Strafen abgesessen bzw. bezahlt worden waren, kehrten die Frauen an den „Strich“ zurück. In Abstimmung mit der Landespolizeidirektion konnte nun eine neue Vorgangsweise erarbeitet werden. Diese stützt sich auf das Fremdenpolizeigesetz ab, welches auch Abschiebungen von EU-Bürgern auf Grundlage rechtskräftiger Verwaltungsstrafen ermöglicht. Als notwendige Voraussetzung wurden vier rechtskräftige Verwaltungsstrafen definiert, also Strafen nach dem Landessicherheitsgesetz, dem Geschlechtskrankheitengesetz oder dem Aidsgesetz. Liegen diese rechtskräftigen Strafen vor, ist davon auszugehen, dass die betreffende Peron eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellt, was ein Aufenthaltsverbot rechtfertigt. Zu dessen Durchsetzung wird eine Abschiebung durchgeführt.
„Strich“-Bekämpfung durch Flüchtlingskrise vernachlässigt
„Das wird dann so stattfinden, dass der Prostituierten das Parteiengehör nach dem Fremdenpolizeigesetz zugestellt wird. Wird diese Person bei einer weiteren Kontrolle angetroffen, nimmt sie die Polizei in Gewahrsam und stellt über das Polizeianhaltezentrum Wien die Abschiebung sicher. Die Dauer des Aufenthaltsverbotes beträgt fünf Jahre und ist dieses Aufenthaltsverbot auch EDV-mäßig erfasst, sodass dieses sowohl beim Grenzübertritt als auch an jedem Ort in Österreich vollzogen werden kann“, erläutert Preuner das neue Vorgehen.
Eigentlich hätte dies bereits im August angewandt werden sollen. Doch durch die massive Flüchtlingswelle seien die Kapazitäten der Polizei insbesondere in der Stadt Salzburg vollends erschöpft gewesen. Nun wolle man aber starten.
Salzburg24
Lebensqualität in Schallmoos maßgeblich beeinträchtigt
Dass vor allem die Anrainer in Schallmoos unter dem Straßenstrich in der Vogelweiderstraße enorm leiden, bestätigte der Schallmoser Geschäftsmann Reinhold Sodia, von „unappetitlichen Hinterlassenschaften“ sowie nächtlichen Lärmbelästigungen und Angst ist die Rede. Schon mehr als einmal sei es vorgekommen, dass Mädchen oder Frauen, die sich auf dem Heimweg zu ihren Wohnungen befunden haben, von Freiern angesprochen oder angepöbelt wurden.
Erlaubniszone statt illegalem Straßenstrich
Vorschläge, den Straßenstrich durch Schaffung von Erlaubniszonen wo anders hin zu verlagern, begegnet der Anrainer skeptisch: „Ich bin da zwar kein Experte, stelle mir aber schon die Frage, wie das funktionieren soll. Werden von Stadt und Polizei dann einfach rechtsfreie Räume geduldet? Und wo soll das überhaupt stattfinden?“
Dieser Skepsis pflichtet Bgm.-Stv. Harry Preuner bei: „Wir haben diese Frage mit unseren Fachbeamten überprüft. Ein Areal am P&R Platz Nord wurde von der Asfinag kategorisch verworfen.“
Auch von ärztlicher Seite scheint dies keine Option. Im Zuge der Erlaubniszonen müssten die Frauen, gleich wir in genehmigten Bordellen, regelmäßige Gesundheitschecks absolvieren. Da der Straßenstrich aber strikt auf Anonymität bedacht ist, würde sich dieser wohl weniger darauf einlassen. „Würden daher Erlaubniszonen eingerichtet, so haben wir dann am Ende des Tages sowohl diese Erlaubniszone, als auch den illegalen Straßenstrich“, skizziert Preuner das Szenario.
ÖVP stellt Plakatkampagne vor
Das Thema der Anonymität steht im Zentrum der Überlegungen einer Anrainerinitiative, vorgestellt von Gemeinderat Peter Harlander, deren Ziel es einerseits ist, genau diese Anonymität zu beenden und anderseits auch ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wofür der illegale Straßenstrich eigentlich steht. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Plakate entworfen, die den Blick auf diese Verhältnisse lenken sollen.
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(Quelle: salzburg24)