Bei einer Diversion "bedarf es zwar einer Verantwortungsübernahme, nicht aber eines Schuldeingeständnisses", erläuterte Neher am Freitag. "Aufgrund des Rücktritts von der Verfolgung im Rahmen einer Diversion hat für ihn immer noch die Unschuldsvermutung zu gelten." Gegen den Arzt war wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung durch Misshandlung ermittelt worden.
Primar soll Oberärztin in Salzburg attackiert haben
Die Oberärztin hatte Anzeige gegen den Mann wegen Körperverletzung erstattet. Er soll sie im Streit mehr oder weniger heftig an den Schultern gepackt haben, was eine Prellung zur Folge gehabt habe. Da der Vorfall nicht umgehend gemeldet wurde und auch die medizinische Untersuchung der Ärztin erst acht Tage nach dem Vorfall erfolgte, wurde nach Anhörung beider Beteiligter die Suspendierung des Primars am 21. Februar ausgesprochen. Im März wurde er gekündigt.
Einigung auf einvernehmliche Kündigung
Der Primar hat gegen seine Kündigung geklagt. Schließlich hat man sich "einvernehmlich mit einem Vergleich getrennt", wie eine Kliniksprecherin erklärte. Der Arzt soll sich bei der Kollegin entschuldigt haben.
(APA)
(Quelle: apa)