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DSGVO: Salzburgs Arbeiterkammer warnt Arbeitnehmer

Veröffentlicht: 25. Mai 2018 06:57 Uhr
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nehmen offenbar einige Firmen zum Anlass, um ihren Bestrafungskatalog gegenüber Mitarbeitern zu „aktualisieren“ – Konventionalstrafen bis zu drei Brutto-Monatsgehältern stünden ins Haus, warnt die Arbeiterkammer (AK) Salzburg.

Seit heute, Freitag, wird es mit der viel diskutierten EU-Datenschutzgrundverordnung ernst. Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wie der AK bereits von mehreren Betriebsräten berichtet wurde, nehmen offenbar etliche Firmen den Hype rund um diesen Start eines neuen Datenschutz-Regimes zum Anlass, von ihren Mitarbeitern datenschutzrechtliche Verschwiegenheitserklärungen einzufordern, was - isoliert betrachtet – sogar geboten ist.

Die angesprochenen Ergänzungen lesen sich sinngemäß und zusammengefasst in völlig überschießender Weise aber etwa so: Bei einem Verstoß gegen das Datengeheimnis oder eine Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist Schadenersatz zu leisten - ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein Schaden eintritt. Pauschaliert als Konventionalstrafe im Ausmaß von drei Brutto-Monatsentgelten.

AK: Keine überschießenden Ergänzungen unterschreiben!

Bereits etliche besorgte und irritierte Betriebsräte haben das der Arbeiterkammer gemeldet. „Wir raten den Beschäftigten davon ab, solche Ergänzungen zu den Dienstverträgen zu unterschreiben“, sagt AK-Präsident Peter Eder, „es kann nicht sein, dass eine gut gemeinte Rechtsvorschrift missbraucht wird, um die Beschäftigten in Angst und Schrecken vor nicht notwendigen drakonischen, finanziellen Strafen zu versetzen. Das ist völlig überschießend!“

„Gegen datenschutzrechtliche Verschwiegenheitserklärungen an sich ist grundsätzlich nichts einzuwenden, weil rechtlich gedeckt“, erklärt Wolfgang Goricnik, AK-Experte für Wirtschaft und Recht, „aber solche Ergänzungen lehnen wir als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, zumal den Beschäftigten oft fälschlicherweise vermittelt wird, das neue Datenschutzrecht würde solche Sanktionen erforderlich machen. Deshalb raten wir davon ab, solche überschießenden Ergänzungen zu unterschreiben.“

(Quelle: salzburg24)

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