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Einigung um Parteienförderung zwischen FPÖ und FPS

Die FPS spaltete sich von der FPÖ ab, dies führte zu einem Streit um die Parteienförderung.
Veröffentlicht: 16. Jänner 2017 17:42 Uhr
Im Streit um die Parteienförderung zwischen der Salzburger FPÖ und der FPS hat sich am Montag die Landesregierung auf eine Gesetzesreform geeinigt. Demnach kann die gesamte Förderung und damit den Sockelbetrag plus der Steigerungsbeträge nur noch jene Partei erhalten, die auch bei der Landtagswahl kandidiert hat und sich nicht spaltet.
Bernadette Mauracher

Scheiden während der Gesetzgebungsperiode einzelne Abgeordnete aus der Partei aus, reduzieren sich einzelne Steigerungsbeträge dementsprechend, wie Landesgeschäftsführer Rudi Hemetsberger von der grünen Koalitionspartei in einer Aussendung erläuterte. "Während der Legislaturperiode neu entstehende Parteien erhalten nur noch eine Basisförderung in Form des sogenannten Sockelbetrages. Im Gegensatz zum Vorschlag der FPS besteht bei dieser Lösung auch nicht die Gefahr einer möglichen Doppelförderung bei einer neuerlichen Anfechtung, wie sie von der FPÖ bereits angekündigt wurde."

Parteinförderungsstreit: "Nicht auf Kosten der Steuerzahler"

Der freiheitliche Parteienstreit werde durch die "transparente und nachvollziehbare Regelung" nicht auf Kosten der Steuerzahler ausgetragen, erklärte ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer. Die nun getroffene Lösung soll am kommenden Mittwoch im Landtagsausschuss beschlossen werden. Durch die neue Regelung würden auch allfällige Bemühungen hintangehalten, aus fördertechnischen Gründen auf "Mandatarwerbung" zu gehen, sagte der Landtagsabgeordnete.

Weder FPÖ noch FPS kassiert

Im derzeitigen Streit zwischen der FPS des 2015 aus der FPÖ ausgeschlossenen Langzeitobmanns Karl Schnell gegen die FPÖ bedeute dies, dass weder die FPÖ für sechs Abgeordnete Parteienförderung kassieren könne, obwohl sie nur mehr mit einer Mandatarin im Landtag vertreten ist, erläuterte der ÖVP-Politiker. Aber auch für die FPS entfalle der Anspruch auf die Steigerungsbeträge, weil die FPS zwar fünf Mandatare im Landtag stelle, die FPS aber nicht als Partei bei der letzten Wahl kandidiert habe. "Mit der Regelung kann aber auch das Team Stronach, das mittlerweile nur mehr aus einem Abgeordneten besteht, nicht mehr für drei Mandatare Parteienförderung lukrieren", erklärte Mayer. Mit der neuen Regelung würden Doppel- und Mehrfachförderungen unterbunden und 900.000 Euro eingespart.

Abänderung am Mittwoch

Konkret werde der Antrag der FPS am kommenden Mittwoch im Landtagsausschuss von der Koalition laut Mayer in der Form abgeändert, dass bei Änderungen der Parteizugehörigkeit wie Ausschluss, Austritt oder Neugründung einer Partei durch einen Mandatar die Parteienförderung für diesen Mandatar beziehungsweise diese Mandatare weder zur gewechselten Partei noch zu einer neugegründeten Partei mitgenommen werden kann, sondern verfällt. Durch die neue Regelung würden auch allfällige Bemühungen hintangehalten, aus fördertechnischen Gründen auf "Mandatarwerbung" zu gehen. Die Parteienförderung, konkret der Steigerungsbetrag, stelle künftig auf die tatsächlich für eine Partei im Landtag vertretenen Abgeordneten ab, allerdings nur unter der Maßgabe, dass diese Partei auch bei der letzten Wahl kandidiert habe, erläuterte Mayer.

FPS fordert Verschiebung der Parteienföderung

Der Verfassungsgerichtshof hatte in einem Erkenntnis festgestellt, dass die Parteienförderung nicht zwischen gespaltenen Parteien aufgeteilt werden darf. Als Folge dieses Erkenntnisses müsste laut Hemetsberger das derzeit gültige Parteienförderungsgesetz so interpretiert werden, dass eine Partei wie die FPÖ mit derzeit nur einem Abgeordneten die volle Parteinförderung fürs sechs Abgeordnete erhält. Diese Regelung widerspreche dem Rechtsempfinden vieler Steuerzahler und sei deshalb kein gangbarer Weg. Der Antrag der FPS, der eine Verschiebung der Parteienförderung von der FPÖ zur FPS vorsehe, sei ebenfalls keine Alternative. "Eine erneute erfolgreiche Anfechtung hätte nämlich zur Folge, dass die Parteienförderung an beide Parteien auszuzahlen wäre." Mit der neuen Regelung könne auch das Team Stronach, das mittlerweile nur mehr aus einem Abgeordneten bestehe und derzeit jährlich rund 660.000 Euro an Partei- und Klubförderung erhalte, nicht mehr für drei Mandatare eine Parteienförderung erhalten.

Verfassungsgerichtshof spricht FPÖ Geld zu

Im Streit um die Parteienförderung zwischen FPÖ und FPS sprach der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2016 das Geld alleine der FPÖ zu. Für den VfGH bestand kein Zweifel, dass die Gewährung der Parteienförderung auf das Ergebnis der jeweiligen Landtagswahl und nicht auf die Zahl der Abgeordneten, die dieser Partei tatsächlich noch angehören, abzielt. Das wollte die FPS ändern und brachte einen Antrag auf Änderung des Salzburger Parteienförderungsgesetzes ein. Abgeordnete sollten in Zukunft den Anspruch auf Parteienförderung nicht verlieren, wenn sie die Partei wechseln. Die FPÖ sprach sich dagegen aus, den Steuerzahlern drohe in den nächsten eineinhalb Jahren ein finanzieller Schaden von 1,2 Mio. Euro, wurde betont.

Laut dem VfGH-Urteil waren der FPS für das Jahr 2016 und für das letzte Quartal 2015 zu Unrecht rund 950.000 Euro gewährt worden. Zurückzahlen musste die Schnell-Partei das Geld aber nicht. Der Bescheid war bereits rechtskräftig. Für die Doppelförderung kam damit der Steuerzahler auf.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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