Der Rückzug des Bundes aus der Finanzierung von Kinderbetreuungs-Angeboten stellt unter anderem die Stadt Salzburg vor schwere budgetäre Herausforderungen. Aufgrund einer §15a-Vereinbarung erfolgte bisher eine Basisfinanzierung für die ganztägige Kinderbetreuung. Diese Förderung läuft nur bis zum Schuljahr 2018/19, bereits bestehende Gruppen sind nicht mehr finanziell abgedeckt. "Wir können und wollen uns aber nicht aus diesen wichtigen Angebot zurückziehen", stellt der ressortzuständige Vizebürgermeister Auinger fest. Die Stadt müsse den Ausfall der Bundesmittel aus dem "normalen" ordentlichen Haushalt abfedern. Dafür werde laut Auinger im Stadthaushalt 2019 eine Extra-Million Euro nötig sein. "Mit dem Geld könnten wir unter anderem das Personal für 15 Krabbelgruppen ein Jahr lang finanzieren oder für zehn Jahre die EDV-Ausstattung aller Volksschulen in der Stadt bestreiten", rechnet er vor.
Begründet werden die geringeren Mittel von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) damit, dass die Einrichtungen für Kinder über drei schon sehr gut ausgebaut sind. Daher brauche es nicht mehr so viele Mittel wie vor zehn Jahren. Überdies wird vom Ministerium gegenüber der APA darauf hingewiesen, dass im Finanzministerium noch 40 bis 50 Millionen aus einem Strukturfonds für benachteiligte Gemeinden abzuholen wären.
Kinderbetreuung: Länder in Hauptkritikpunkten einig
Kritik kommt auch aus den Ländern. Für 30. Juli ist eine gemeinsame Stellungnahme an das Familienministerium angekündigt. Im Burgenland, welches derzeit den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz innehat, wurden die einzelnen Länderstellungnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuung akkordiert und zu einer gemeinsamen zusammengefasst.
In den Hauptkritikpunkten sei man sich einig, hieß es gegenüber der APA. Generell stoßen sich die Länder an der Kürzung der Mittel bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Anforderungen. Beispielhaft werden in den Stellungnahmen etwa ein "weitaus höherer Verwaltungsaufwand, mehr Anforderungen an das Personal und zum Teil nicht erfüllbare Zielvorgaben" genannt. Kritisiert werde auch, dass der Bund auf Grundlagendokumente verweise, die zum Teil nicht bekannt seien oder noch nicht existieren würden.
Details, die über die gemeinsame Position hinausgehen, werden gegebenenfalls von den einzelnen Ländern selbst an das Familienministerium geschickt. Der Entwurf aus dem Burgenland erging bereits am Montag zur Freigabe an die Bundesländer. Die Endversion wird dann am Montag, den 30. Juli, übermittelt. Das Familienressort hatte bereits erklärt, diese Stellungnahme abwarten zu wollen. Danach entscheide sich, ob die nächste Gesprächsrunde auf Beamten- oder politischen Ebene stattfindet.
(APA/S24)
(Quelle: salzburg24)