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Ermittlungen gegen Salzburger Polizeijuristen eingestellt

Es gebe keinen Grund, das Ermittlungsverfahren weiter fortzusetzen, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg.
Veröffentlicht: 22. Jänner 2013 15:26 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Salzburger Polizeijuristen Hermann W. wegen Amtsmissbrauches am 7. Jänner 2013 eingestellt. Der Polizist war in Verdacht geraten, im Zeitraum 2008 bis 2010 in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren vorläufige Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten durch die Finanzbehörde widerrechtlich aufgehoben zu haben.

Es gebe keinen Grund, das Ermittlungsverfahren weiter fortzusetzen, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Dienstag auf Anfrage der APA.

Polizeijurist im April 2012 supsendiert

Der Hofrat wurde am 11. April 2012 vom damaligen Salzburger Polizeidirektor Gottfried Mayr vorläufig suspendiert. Eine Disziplinarkommission entschied am 7. Mai, dass W. weiterhin suspendiert bleibt. Dagegen hatte der Polizeijurist erfolgreich berufen. Am 24. Juli 2012 trat er wieder seinen Dienst als Strafreferent bei der Polizei Salzburg an. Die Staatsanwaltschaft hat damals ihre Erhebungen noch fortgesetzt.

Beschwerde beim OLG Linz

In dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde auch das Telefon von Hermann W. überwacht. Der Polizeijurist hatte sich gegen die Erhebungsschritte der Justiz gewehrt und eine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Linz eingebracht. Die Staatsanwaltschaft musste jedoch aufgrund eines Beschlusses des OLG Linz vom 18. Mai das Datenmaterial aus der Telefonüberwachung am 6. Juni vernichten. Auch die Hausdurchsuchung bei W. sei gesetzeswidrig gewesen, entschied das OLG. Man habe keinen dringenden Tatverdacht erkennen können, wurde argumentiert.

Vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) und von der Disziplinarkommission war der Verdacht in den Raum gestellt worden, dass W. wissentlich und ohne ausreichende Begründung Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten, die zuvor von Finanzbehörden vorläufig sichergestellt worden wären, wider besseren Wissens und offenbar aufgrund eines Naheverhältnis zu Betreibern von Glücksspielautomaten nicht angeordnet hätte. Der Beschuldigte hatte das bestritten.

Weitere Ermittlungsverfahren anhängig

In der Causa "Hermann W." ist noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches, der Nötigung und der gefährlichen Drohung gegen mehrere hochrangige Mitarbeiter der Justiz und der Polizei anhängig. Unter anderem sind der damalige Salzburger Sicherheitsdirektor Franz Ruf, der jetzt Landespolizeidirektor ist, sowie der Chef des Bundeskriminalamtes, Franz Lang, und eine Salzburger Staatsanwältin betroffen. Sie sollen laut einer Anzeige an einer Eingabe im Rahmen des Verfahrens gegen Hermann W. beteiligt gewesen sein. "Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen", sagte Philip Christl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, wo das Verfahren anhängig ist. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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