"Wir fordern beim Kostendämpfungspfad im Gesundheitsbereich eine jährliche Steigerungsrate von mindestens 3,6 Prozent. Das Finanzministerium stellt sich aber eine niedrigere Rate von 2,7 Prozent vor", sagte der Salzburger Finanzreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP). "Das ist wegen der Vielzahl an Aufgaben nicht akzeptabel. Wir sparen an allen Ecken und Enden, können die gesetzlichen Vorschriften aber so nicht einhalten und gleichzeitig mit der medizinischen Entwicklung Schritt halten."
Länder wollen Gesundheits-Mehrkosten nicht tragen
Eine länderinterne Erhebung habe ergeben, dass alleine das neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (Stichwort 48-Stunden-Woche) in den Jahren 2016 bis 2018 für Mehrkosten in der Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro sorgen werde. "Der Bund schraubt die Qualitätsstandards in die Höhe und dann sollen es die Länder und Gemeinden bezahlen. Das kann so nicht funktionieren", meinte auch Stöckls steirischer Amtskollege Michael Schickhofer (SPÖ) im Zuge eines Pressegesprächs am Dienstag.
Finanzreferenten wollen Registrierkassenpflicht neu geregelt
"Wir verlangen mehr Geld für Länder und Gemeinden. Aber wir legen keine utopischen Forderungen vor", sagte Schickhofer. Allerdings dürften von der Bundesregierung beschlossene "überbordende bürokratische Regelungen" nicht auf die Länder abgewälzt werden. So fordern die Finanzreferenten etwa eine Neuregelung der Registrierkassenpflicht für gemeinnützige Vereine und Einsatzorganisationen.
Streitthema: Kosten für Transitflüchtlinge
Ein Thema war am Dienstag auch der eigentlich bereits zugesicherte Ersatz für die Kosten, die vor allem seit September 2015 durch die Transitflüchtlinge entstanden sind. Entgegen eines Gutachtens des Bundeskanzleramtes will das Finanzministerium zwar für die Ausgaben für Transport, Unterkunft und Versorgung von Flüchtlingen auf der Weiterreise in eine anderes Land aufkommen, nicht aber für ihre gesundheitliche Betreuung in heimischen Spitälern. "Da geht es um sehr viel Geld", sagte Stöckl und sprach von einer Summe 25 bis 30 Millionen Euro. Er zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass das Finanzministerium einlenke werde. "Sonst müssen sich die Gerichte mit dieser Frage beschäftigen."
Wie überhaupt die Folgekosten der Flüchtlingsproblematik durch Grundversorgung, Sprachkurse oder Maßnahmen am Arbeitsmarkt entsprechend in den Finanzausgleichsverhandlungen zu berücksichtigen seien. Zugleich wolle man sich dafür einsetzen, dass die Mehrausgaben aufgrund der Flüchtlinge nicht in den Stabilitätspakt und die Maastricht-Kriterien einbezogen werden. "Wenn das gelingt, ist auch darauf zu achten, dass der Bund das nicht alleine für sich in Anspruch nimmt", warnte Stöckl.
Der Verteilungsschlüssel unterhalb der Länder sei am Dienstag übrigens kein Thema gewesen. "Das passiert erst, wenn die Verhandlungen mit dem Bund abgeschlossen sind", sagte Stöckl.
(APA)
(Quelle: salzburg24)