"Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet", sagte der stellvertretende Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, auf Anfrage der APA.
Vorwurf für Richterin nicht nachweisbar
Nach dem Freispruch am 18. September hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass sich der Vorwurf laut der Richterin weder in subjektiver noch in objektiver Hinsicht nachweisen habe lassen.
Sahverständiger soll willkürliche Gutachten erstellt haben
Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, in Verfahren an Bezirksgerichten, in denen es etwa um Besuchs- und Obsorge-Regelungen für Kinder nach der Trennung der Eltern ging, "fallunabhängig willkürlich diagnostische Erhebungsverfahren aufgelistet" zu haben. So soll der Mann in zentralen Teilen seiner Gutachten immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet haben. Der Beschuldigte, der bis Ende 2009 als Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)