Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, habe sich der Vorwurf laut der Richterin weder in subjektiver noch in objektiver Hinsicht nachweisen lassen. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, in Verfahren an Bezirksgerichten, in denen es etwa um Besuchs- und Obsorge-Regelungen für Kinder nach der Trennung der Eltern ging, "fallunabhängig willkürlich diagnostische Erhebungsverfahren aufgelistet" zu haben. So soll der Mann in zentralen Teilen seiner Gutachten immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet haben.
Vorwurf: Expertisen "völlig unzureichend"
Ein deutscher Experte hatte in den Gutachten des Psychologen eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als "formal und inhaltlich völlig unzureichend" kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten, seine Expertisen seien "formal und inhaltlich völlig unzureichend" gewesen.
Verfahren ging 2015 zurück an den Start
Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Psychologen, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess. Das Verfahren ging aber zurück an den Start, nach dem die damalige Richterin ein Unzuständigkeitsurteil fällte. Sie war der Ansicht, dass auch ein Betrug hätte vorliegen können und somit ein Schöffengericht zuständig gewesen wäre. Doch das Oberlandesgericht Linz gab der Berufung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt und hob das Unzuständigkeitsurteil auf.
Antrag von möglichen Opfern abgelehnt
Im April 2016 kam es zur Neuauflage des Prozesses, das Verfahren wurde später mehrfach vertagt. Im Februar 2017 stellen mehrere Privatbeteiligte - sie sehen sich als Opfer der Gutachten des Psychologen - einen Ablehnungsantrag gegen die prozessführende Richterin. Sie warfen der Frau Befangenheit und eine selektive Verfahrensführung zugunsten des Ex-Gutachters vor. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. In weiterer Folge wurden die Privatbeteiligten selbst rechtskräftig aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Psychologe wies Vorwürfe stehts zurück
Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen. Einer der betroffenen Väter zeigte sich in einer ersten Reaktion am Dienstag vom Freispruch enttäuscht: "Das ganze Verfahren war von Fragen geprägt, die nicht gestellt wurden und von Beweisanträgen, die nicht beachtet wurden." Dass die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch beruft, könne er sich darum nicht vorstellen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)