Der Schüler kam zu Sturz und zog sich leichte Abschürfungen zu, der Clown floh laut Angaben des Jugendlichen nach der Attacke lachend. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung. Bereits am Freitag hatten Beamte einen als Horror-Clown verkleideten 14-Jährigen in Bischofshofen wegen Ordnungsstörung angezeigt. Der Bursche hatte versucht, auf der Straße ein Auto anzuhalten und wollte sich dabei von einem Freund fotografieren lassen. Nach seinen Angaben wollte er niemand erschrecken. Der 14-Jährige und sein Freund wurden samt Kostüm ihren Müttern übergeben.
Horror-Clowns erschrecken verkleidet Leute
Auch in Golling (Tennengau) und Grödig (Flachgau) hat die Polizei zuletzt mehrere Burschen - alle im Alter von 15 bis 18 Jahren - ausgeforscht, die mit ihren Verkleidungen Leute erschrecken wollen oder für Fotos in Sozialen Netzwerken posierten. In diesen beiden Fällen lagen aber weder strafrechtliche noch verwaltungspolizeiliche Tatbestände vor.
Mit Konsequenzen rechnen
Erst am Freitag hatte das Rechtsschutz-Unternehmen D.A.S. in einer Aussendung darauf hingewiesen, dass Horror-Clowns nicht nur keine Spaßvögel sind, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Neben den Tatbeständen der Nötigung und der gefährlicher Drohung, sei auch eine fahrlässige Körperverletzung nicht unwahrscheinlich, etwa wenn jemand absichtlich einen anderen Menschen so sehr erschreckt, dass dieser sein Fahrrad verreißt oder beim Laufen stolpert.
(APA)
(Quelle: salzburg24)