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MACO gewinnt Rechtsstreit gegen Produktionsgewerkschaft

Veröffentlicht: 30. August 2016 17:46 Uhr
Nach siebenmonatigem Prozess hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Arbeitsrechtsstreit zwischen der Produktionsgewerkschaft (Pro-Ge) als Kläger und MACO als Beklagtem ein Urteil gefällt: Die Klage wurde in allen drei Punkten abgewiesen.

Damit unterlag die Pro-Ge, die sich im Arbeitsrechtsstreit mit dem Salzburger Beschlägehersteller einen schnellen Prozess für die Arbeiter erhoffte und im Jänner 2016 direkt zum OGH durchmarschierte.

MACO: Prämienmodell wurde Ende 2015 Mitarbeitern angeboten

Das neue Prämienmodell, das drei Prämienstufen je nach Ausbildung, Qualifikation und Leistung vorsieht, wurde den Mitarbeitern Ende 2015 angeboten. Weit über 100 Produktionsmitarbeiter haben der neuen Regelung am Standort Salzburg zugestimmt, 22 Mitarbeiter hatten sich dagegen ausgesprochen.

Neues Modell: "Müssen in der Produktion mobil bleiben"

Das neue Prämienmodell war nötig, um langjährige Arbeiter in einfachen Tätigkeiten weiterhin gut zu fördern und stabil – ohne Saisonschwankungen – beschäftigen zu können. "Wir müssen in der Produktion, die immer mehr nach hochqualifiziertem Personal verlangt, mobil bleiben, um auf neue Marktanforderungen reagieren zu können", sagt Guido Felix, Vorsitzender der Geschäftsführung der MACO-Gruppe.

22 Mitarbeiter werden nach Kollektivvertrag entlohnt

Jene 22 MACO-Mitarbeiter, die nicht auf das neue Prämienmodell umsteigen wollten, werden nun nach dem Kollektivvertrag entlohnt und müssen auf sämtliche Prämien verzichten. Felix: "Leider konnten wir einen geringen Teil der Beschäftigten nicht davon überzeugen, unser Angebot anzunehmen. Wie schlecht unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Gewerkschaft beraten wurden, hat sich letztlich gezeigt."

(Quelle: salzburg24)

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