Stadt Salzburg

Maskenpflicht in allen Amtsgebäuden

Veröffentlicht: 20. Juli 2020 08:20 Uhr
Aufgrund der wieder ansteigenden Corona-Zahlen in der Stadt Salzburg, verschärft die Stadtverwaltung die Maßnahmen. Ab Montag gilt in allen Amtsgebäuden Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden.

„Die Maskenpflicht ist wie das Abstandhalten ein Gebot der Stunde“, sagt dazu Corona-Einsatzleiter Michael Haybäck, Chef der städtischen Bezirksverwaltungsbehörde.

Seit knapp zwei Wochen durften bereits die Ämter im Kiesel-Gebäude und in der Schwarzstraße 44 nur mehr mit Maske betreten werden. Ab Montag gilt nun die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für alle Kundinnen und Kunden in gut einem Dutzend von Gebäuden – darunter weitere Zentren wie Schloss Mirabell, Auerspergstraße 7, Faberhäuser, Imhofstöckl oder Rathaus.

Maskenpflicht in Amtsgebäuden

Auch die Bediensteten der Stadtverwaltung sind aufgefordert, überall dort Maske zu tragen, wo der Mindestabstand von einem Meter zur nächsten Person nicht eingehalten werden kann. Das betrifft insbesondere die öffentlich zugänglichen Bereiche im Gebäudeinneren, wie schmale Gänge, Stiegenhäuser, Aufzüge etc. In Empfangsbereichen, wo bereits Schutzvorrichtungen wie Plexiglasscheiben oder ähnliches vorhanden sind, muss von Mitarbeiter*innen keine Maske zusätzlich aufgesetzt werden.

Die Personalvertretung befürwortet die Einführung der Maskenpflicht ausdrücklich, da sie ja nicht nur dem Schutz der Kundinnen und Kunden, sondern auch der Kolleginnen und Kollegen diene. Sie empfiehlt letzteren das Tragen einer Maske bei jedem Kommen und Gehen.

Am Recyclinghof auch im Freien

Beim Besuch des Recyclinghofs der Stadt Salzburg ist ab Montag auch im Freien wieder verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Maske ist hier wie überall selbst mitzubringen. Des Weiteren ist der Mindestabstand von einem Meter zu den Mitarbeitern des Recyclinghofs einzuhalten. Es wird zudem gebeten, das Fahrzeug während einer allfälligen Wartezeit nicht zu verlassen.

Keine Maskenpflicht in Bädern

In den Bädern kann die Situation durch die dynamische Steuerung der Besucherhöchstzahlen noch ohne Maskenpflicht geregelt werden ist. Eine solche Steuerung ist auch für die Besucherinnen und Besucher von Schloss Hellbrunn vorgesehen, sollte dort eine Verschärfung notwendig werden. Städtische Bestattung, Friedhof und andere betriebliche Einrichtungen der Stadt treffen situationsangepasst Maßnahmen, wenn nötig.

(Quelle: salzburg24)

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Von SALZBURG24 (tp)
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